Was macht die Antidiskriminierungsstelle Steiermark?
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark ist eine Initiative des Integrationsressort des Landes Steiermark und der Stadt Graz, die vom Verein Helping Hands Graz als Trägerorganisation getragen wird.
Sie ist eine Erstanlauf-, Clearing-, Beratungs- und Monitoringstelle. Allen sich betroffen fühlenden Menschen wird die Möglichkeit gegeben, sich mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg an die Stelle zu wenden. Dabei wird der Fall erfasst, über Möglichkeiten des weiteren Vorgehens informiert, Beratung durch zuständige Stellen vermittelt oder in Ermangelung einer zuständigen Stelle Unterstützung in der Sache selbst angeboten, um bestehende Lücken in der Beratung zu schließen.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark dient somit als niederschwellige Erstanlauf- und Clearingstelle (Türöffner-Funktion!) und steht allen in der Steiermark lebenden Menschen, Institutionen und Organisationen, die in der Nichtdiskriminierungsarbeit tätig sind (NetzwerkpartnerInnen), sowie VerantwortungsträgerInnen in Politik und Verwaltung zur Verfügung.
Mit der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle Steiermark soll daher keine Parallelstruktur zu in diesem Bereich bereits engagierten Institutionen und Einrichtungen entstehen, sondern es soll gelingen, fehlende Strukturen in der Beratung abzudecken und die bestehenden Einrichtungen und Aktivitäten zu bündeln und zu stärken und damit der Antidiskriminierungsarbeit in der Steiermark mehr Gewicht zu verleihen.
- Erstanlauf-, Clearing- und Beratungsstelle
Personen, die sich diskriminiert fühlen, können unabhängig vom Diskriminierungsgrund und unabhängig von der gesetzlichen Grundlage sich an die Stelle wenden. Die Diskriminierungsgründe sind breiter als in den österreichischen Gesetzen geregelt:
Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion, Weltanschauung, politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung (Europäische Grundrechtscharta)
- Monitoring und wissenschaftliche Bearbeitung
Die Stelle soll jedermann/jederfrau die Möglichkeit bieten, Diskriminierungsvorfälle zu melden, um somit einen Status Quo der Diskriminierungen in der Steiermark erheben zu können und daraus ableitend im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung Ursachen und Präventionsmaßnahmen ableiten zu können.
- Netzwerkinitiator- und -motor
Um das Thema gemeinsam zum Thema zu machen, wird ein Antidiskriminierungsnetzwerk für die Steiermark aufgebaut, um sich gegenseitig zu stärken und einen unterstützenden Kompetenzaufbau zu gewährleisten.
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung
Im Rahmen von Workshops für Betroffene und MultiplikatorInnen und Projekten werden bewusstseinsbildende Maßnahmen gesetzt, um die Bevölkerung zum Thema Diskriminierungen zu sensibilisieren und darauf aufmerksam zu machen, dass jeder/jede von Diskriminierung betroffen sein kann.
- Regionalisierung
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wird in allen steirischen Bezirken mit ihren Beratungen und sonstigen Angeboten präsent sein.