Altersdiskriminierung als akutes Problem: Regierung verschleppt die notwendige Novelle seit vier Jahren
Kein Überziehungsrahmen bei der Bank ab 65 Jahren? Zu alt für einen Kredit oder eine Wohnung? Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark schlägt Alarm: Die Zahl der Menschen, die sich aufgrund ihres Alters diskriminiert fühlen, hat sich seit 2012 vervierfacht.
In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert die Antidiskriminierungsstelle Steiermark dringend den Beschluss der bereits fertigen Novelle im Gleichbehandlungsgesetz, die insbesondere den Dienstleistungssektor neu regeln soll. „Vor allem ältere Menschen sind von Diskriminierungen in diesem Bereich betroffen. Der Gesetzgeber lässt sie schutzlos über“, so Daniela Grabovac, Leiterin der Stelle.
Die aktuelle Statistik zeigt in der Steiermark eine Vervierfachung der gemeldeten Fälle von Altersdiskriminierung innerhalb der vergangenen drei Jahre. Immer wieder mit demselben Muster: Einer 67-jährigen Pensionistin wurde ein Kleinstkredit verwehrt, ein Elektrogroßmarkt verweigerte einem 70-jährigen Pensionisten die in der Werbung angepriesene zinsenlose Ratenzahlung für ein TV-Gerät. Bei einer 65-Jährigen wurde mit dem Geburtstag der Überziehungsrahmen auf Null gestellt.
Waren es 2012 insgesamt 15 Fälle, die der Antidiskriminierungsstelle in der Steiermark gemeldet wurden, so stieg die Zahl in der aktuellen Statistik (2014) auf 62 Fälle an. „Wir sehen hier ein akutes Problem. Bei Diskriminierung denken die meisten an Gleichbehandlung von Männern und Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund. Vergessen wird jedoch auf die älteren Personen“, so Grabovac.
Drei Mal seit 2011 ist die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert. Zuletzt im März 2015. Besonders prekär ist das für Seniorinnen und Senioren. Die UN-Kommissarin Rosa Kornfeld-Matte empfiehlt in ihrem gerade veröffentlichten Bericht zu Österreich (Empfehlung 97) den Ausschluss von älteren Personen bei der Kreditvergabe oder im Versicherungswesen zu beseitigen, da das Alter als Kriterium unverhältnismäßig als Risikofaktor herangezogen wird und erklärt, dass der gleiche Diskriminierungsschutz im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes erfolgen sollte.
In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert die Antidiskriminierungsstelle Steiermark dringend den Beschluss der bereits fertigen Novelle im Gleichbehandlungsgesetz, die insbesondere den Dienstleistungssektor neu regeln soll. „Vor allem ältere Menschen sind von Diskriminierungen in diesem Bereich betroffen. Der Gesetzgeber lässt sie schutzlos über“, so Daniela Grabovac, Leiterin der Stelle.
Die aktuelle Statistik zeigt in der Steiermark eine Vervierfachung der gemeldeten Fälle von Altersdiskriminierung innerhalb der vergangenen drei Jahre. Immer wieder mit demselben Muster: Einer 67-jährigen Pensionistin wurde ein Kleinstkredit verwehrt, ein Elektrogroßmarkt verweigerte einem 70-jährigen Pensionisten die in der Werbung angepriesene zinsenlose Ratenzahlung für ein TV-Gerät. Bei einer 65-Jährigen wurde mit dem Geburtstag der Überziehungsrahmen auf Null gestellt.
Waren es 2012 insgesamt 15 Fälle, die der Antidiskriminierungsstelle in der Steiermark gemeldet wurden, so stieg die Zahl in der aktuellen Statistik (2014) auf 62 Fälle an. „Wir sehen hier ein akutes Problem. Bei Diskriminierung denken die meisten an Gleichbehandlung von Männern und Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund. Vergessen wird jedoch auf die älteren Personen“, so Grabovac.
Drei Mal seit 2011 ist die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert. Zuletzt im März 2015. Besonders prekär ist das für Seniorinnen und Senioren. Die UN-Kommissarin Rosa Kornfeld-Matte empfiehlt in ihrem gerade veröffentlichten Bericht zu Österreich (Empfehlung 97) den Ausschluss von älteren Personen bei der Kreditvergabe oder im Versicherungswesen zu beseitigen, da das Alter als Kriterium unverhältnismäßig als Risikofaktor herangezogen wird und erklärt, dass der gleiche Diskriminierungsschutz im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes erfolgen sollte.
Altersdiskriminierung ist kein regionales Problem
„Altersdiskriminierung ist kein regional steirisches Problem“, sagt Grabovac mit Blick auf Deutschland. Das bestätigt Hanne Schweitzer, Leiterin des Büros gegen Altersdiskriminierung in Köln: „In der Bundesrepublik Deutschland haben sich die Beschwerden über Altersdiskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen fast explosionsartig vermehrt. Vor allem die Versicherungswirtschaft nutzt ihre Macht und die Lücke im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, um die Höhe ihrer Prämien am Lebensalter der Kunden festzumachen. Das betrifft vor allem die KFZ- und die Auslandsreiseversicherungen. Bei den Banken kann die Erlangung eines Hypothekendarlehens problematisch sein, bei Mietwagenfirmen zahlen Ältere oft mehr und sogar Anbieter von Pauschalreisen nutzen das Lebensalter als Element der Preisgestaltung.“
Grabovac: „Die Zahlen von Altersdiskriminierung in der Steiermark sind alarmierend für ganz Österreich. Seniorinnen und Senioren bilden derzeit 20 Prozent unserer Gesellschaft und haben nicht dieselben Rechte wie die restliche Bevölkerung. Das muss dringend geändert werden.“
Grabovac: „Die Zahlen von Altersdiskriminierung in der Steiermark sind alarmierend für ganz Österreich. Seniorinnen und Senioren bilden derzeit 20 Prozent unserer Gesellschaft und haben nicht dieselben Rechte wie die restliche Bevölkerung. Das muss dringend geändert werden.“