Übereinkunft des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Die Istanbul-Konvention
Seit 01.08.2014 ist die Istanbul-Konvention europaweit in Kraft. Die Istanbul-Konvention (im Wortlaut: Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein wichtiger Meilenstein im europaweiten Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Sie hat das Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu beenden.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark sieht es mit nachdrücklicher Freude, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Kurzen: die Istanbul-Konvention) zu begrüßen. Die Konvention hat seit 01.08.2014 völkerrechtliche Wirkung.
Die Präambel der Konvention anerkennt die Tatsache, dass die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist; […] dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben.
Wenn bei gewaltbereiten Männern Kulturschranken des guten Miteinander Umgehens fallen, fallen sie oft in die gewalttätige Regression. Dem muss dringend Einhalt geboten werden – hierzulande, im Kontext der nationalstaatlichen Sphären im Kreise des Europarates und zudem analog zur CEDAW (Convention on the elimination of all forms of discrimination against women) weltweit. Gewalt gegen Frauen kennt keine Staatsgrenzen, vor denen diese Halt machen würde.
In Artikel 3 formuliert die Istanbulkonvention1 eine Definition der Gewalt an Frauen, die gewaltbereite Männer sich auf das Nachtkastel stellen sollten, damit sie nicht vergessen, dass Frauen die volle und saliente Anerkennung ihrer jeweiligen Alterität voll und ganz und in keinem Fall weniger zukäme, als Männer diese Anerkennung für sich reklamieren und der einzelne Mann insbesondere für sich verteidigen würde. In der Konvention heißt es also folgendermaßen: „Im Sinne dieses Übereinkommens wird der Begriff ,Gewalt gegen Frauen‘ als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben.“
Die Vertragsparteien, das sind die jeweiligen Staaten im Europarat, „treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstige Maßnahmen, um landesweit wirksame, umfassende und koordinierende politische Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen…“ (Kap. II, Art. 7). Eine Maßnahme betrifft insbesondere die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, die die Istanbulkonvention ihrerseits mit Maßnahmen unterstützen (Art. 9).
Die Gesellschaft braucht zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure! Der Appell verweist nicht nur auf Institutionen (NGOs im Bereich Menschenrechte, Sozialarbeit etc.), sondern auf jede und jeden, die das Fallen von Kulturschranken nicht bloß hinterfragen, sondern auch Zivilcourage in Akten umsetzen, die jegliche Form von Gewalt gegen Frauen verhindert oder ihnen Einhalt gebietet, ohne das eigene Leben dabei auf das Spiel zu setzen – der eskalierende Gewaltbereich hat Polizeizuständigkeit. Mithin ist das Wegschauen mit einem Anruf bei der Polizei verbunden und geht aber zugleich als notwendiges Verhalten über eine reine Hilfestellung hinaus. Aber die Feindseligkeit gegen Frauen hat nicht nur ein eskalierendes, verzerrtes und unmenschliches Gesicht. Sie ist ein Phänomen, das sich durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht.
„Ohne diesen neuen Blick wird das Lesen [und damit das Leben] totalitär. Jemanden dazu zu zwingen, sich so zu lesen, wie man ihn liest, nennt Simone Weil Sklaverei; die andern zu zwingen, einen so zu lesen, wie man sich selbst liest, bezeichnet sie als Eroberung.“2 Diese Eroberung steht als Aufgabe gegen Gewalt an Frauen zur Dringlichkeit an. Die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen vom 25. November bis zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2014 verdichten das Ganzjahres- und lebenslange Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Zu 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen die Istanbulkonvention.
1 Volltext auf: https://www.bmbf.gv.at/frauen/gewalt/uebereinkommen_des_europarat_26193.pdf?4dz8a1 [24.07.2014].
2 Cornelius Hell, Gedanken für den den Tag, in: http://religionv1.orf.at/projekt02/tvradio/ra_gedanken/ra_ged030116_hell_fr.htm [24.07.2014].