ÖNORM A 1080
Stellungnahme zum Entwurf für die „Richtlinien zur Textgestaltung“ der Austria Standards
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark nutzt die von Austrian Standards eröffnete Diskussion1 über den Entwurf für die „Richtlinien zur Textgestaltung“ gemäß ÖNORM A 1080 und erlaubt sich dazu wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark bekennt sich zu einem gender-sensiblen Sprachgebrauch und zu den dadurch notwendigen Anpassungen auf der Ebene der schriftlichen Sprache.
Das Recht auf sprachliche Gleichbehandlung ist aus mehreren Gesetzen ableitbar. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 7 B-VG und die österreichischen Gleichbehandlungsgesetze, die u.a. die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts untersagen und hierbei auch die Sprache implizieren.
Zu den bestehenden Regeln verweisen wir auf den Leitfaden für den nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie den Leitfaden „Geschlechtergerechtes Formulieren“3 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Auch wenn die aktuell angewandten Regeln für eine gender-gerechte Schreibsprache nicht der Weisheit letzter Schluss sein werden, kann es bei etwaigen Änderungen niemal s um die Zurücknahme errungener Fortschritte gehen, sondern immer nur um Verbesserungen im Sinn einer sprachlichen Gleichbehandlung.
Sprache schafft Sprachwirklichkeiten. Da Sprache per se ein hinreichend notwendiges Konstrukt ist, damit Menschen sich in der Welt orientieren können und Dinge sowie Personen benennen können, scheint mit dem neuen Sprachnormenvorschlag zugleich die Tendenz gegeben, insbesondere unter Punkt 7.2., das Begriffsdoppel „eingeschlechtliche Angaben“ dazu zu verwenden, der in Texten oftmals angewendeten Generalklausel jene Norm auszudrücken, die sie bereits als männliche voraussetzt. Dabei lässt sich hier nicht von einem Dammbruchargument sprechen, die männlich besetzte Generalklausel setzt sich bereits oft durch. Demgemäß signalisiert dieser Normenvorschlag keine Erneuerung, sondern eher eine Bestätigung des bereits Bestehenden. Bloß, weil „unsere Sprache seit jeher über die Möglichkeit verfügt, mit Hilfe eingeschlechtlicher Angaben beide Geschlechter anzusprechen“, erschöpft sich darin das keineswegs logische Argument des Argumentum ad hominem. d.h. weil etwas immer so war , mag dieses zugleich eine schlechte Gewohnheit sein, in diesem Fall gegenüber Frauen, insofern, als diese bloß „mitgemeint“ werden. Die Generalklause l, das Hauptproblem der ÖNORM A 1080, verweist auf patriar chale Strukturen sowie auf die Art der Umsetzung dieser Strukturen auf der Textebene und schließlich auch darauf, wie sie von den Rezipientinnen und Rezipienten ebenso patriarchal wahrgenommen werden. It’s not all about men.
In der Tiefe bedeutet das: Geht man nach den französischen Poststrukturalisten Foucault und Lacan, ist es die Sprache, die bestimmt, wie das Individuum seine Welt wahrnimmt und diese versteht. In unserem Sprachgebrauch drückt sich Hierarchie aus, und zwar durch das stark ausgeprägte Maskulinum gegenüber dem selten auftretenden Femininum. Diese soziale Ordnung der männlichen Dominanz und der nachgeordneten Stellung von Frauen spiegelt sich in der Realität wider, da aus poststrukturalistischer Sicht Sprache jenes Machtinstrument ist, das unsere soziale Wirklichkeit, also unsere existierenden gesellschaftlichen Strukturen und Geschlechterverhältnisse, erzeugt und organisiert. In der Realität zeigt sich diese hierarchische Ordnung in den herrschenden strukturellen Ungleichverteilungen zwischen den beiden Geschlechtern, die ebenso als sind wie die Generalklausel.
In der Sprachstruktur ist – wie deutlich erkennbar ist – der Mensch nicht nur männlich, er ist der Mann. D.h. Mensch sein wird hauptsächlich durch die vorherrschende maskuline Benennung definiert. Die Frau bleibt dadurch unsichtbar bzw. soll diese sprachlich dazu gedacht und vorgestellt werden. Denn, so wird oft argumentiert, sie sei gedanklich inbegriffen und „mitgemeint“. Die Folge ist, dass in der Sprache die Frau nicht als eigenständiges Subjekt wie der Mann vorkommt, sie wirkt somit sogar als nicht eigenständiger Mensch. Auch wird dadurch die Frau als bloße Ergänzung zum Mann und demnach als bloße Ergänzung zum Mensch sein gedacht und behandelt. Die Sprache disk riminiert somit durch ihre Struktur die Frau in ihrer Existenz als Subjekt und in ihrem Geschlecht. Die Frau wird – entsprechend dem lateinischen Ursprung des Wortes discriminare – sprachlich vom Mann und Mensch-Sein „getrennt“, „abgesondert“, „abgegrenzt“ und „unterschieden“. Gefährlich ist diese stark maskulin geprägte Sprachstruktur, weil dadurch – wie bereits erklärt – Sprachwirklichkeit erzeugt wird. Das bedeutet, dass diese sprachliche Benachteiligung auch zur sozialen und realen Benachteiligung von Frauen führt, der sprachliche Ausschluss von Frauen konstituiert somit den sozialen Ausschluss von Frauen.
Vor dem geschichtlichen Hintergrund, dass seit dem 18. Jahrhundert – mit dem Einbruch und dem Machtgewinn der Medizin- und Biologiewissenschaften – die Erfindung des „Zwei-Geschlechter-Modells“ (Thomas Laqueur 1992) für den Menschen als lebensnotwendig und sinn- bzw. ordnungsstiftend für seine soziale Welt erscheint, müssen in diesen Gesellschaften, wo stark zwischen den beiden Geschlechtern Mann und Frau als einerseits bipolare oder dichotome und andererseits binäre zueinander stehende Identitätskategorien unterschieden wird, dementspre chend Frauen als eigenständige Kategorie sichtbar gemacht werden. Diese Sichtbarmachung kann in erste r Linie über die wirklichkeitserzeugende Sprache erfolgen, indem Frauen explizit benannt werden.
In Anbetracht dieser genannten Argumentationen kann die Beibehaltung einer gendergerechten Sprache also dazu führen, dass die Problematik der unsichtbaren Frauen in der Sprache ins Bewusstsein der Leserinnen und Leser gerückt wird. Des Weiteren führt dies dazu, dass Frauen den Männern zunächst sprachlich gleichgestellt werden, dass Frauen in der Kommunikation und im Diskurs sichtbar gemacht werden und dass durch eine evaluierte Sprache eine positive Veränderung in der Geschlechterwahrnehmung im Sinne von Geschlechtergerechtigkeit hergestellt wird. Zudem impliziert eine gendergerechte Sprache, dass Personen, die sich weder in die Kategorie Frau noch Mann einordnen lassen können oder möchten (z.B. Transgender- oder intersexuelle Personen), mitberücksichtigt werden (durch den Unterstrich bei Personenbezeichnungen wie Student_Innen). Diese Personen werden nicht nur in die geschlechtergerechte Sprache aufgenommen, sondern es wird auch eine bewusste Wahrnehmung für diese Menschen geschaffen.
Über die Art und Weise einer geschlechtergerechten Sprache kann noch lange diskutiert und verhandelt werden. Unabhängig davon, wie sie letztendlich aussehen mag, sollte sie vor dem Hintergrund der Gleichbehandlungsgesetze umgesetzt werden, damit alle Personengruppen gleichgestellt sind. Kritik oder Ablehnung gegenüber einer geschlechtergerechten Sprache bedeutet letztendlich, dass Menschen Angst vor Veränderungen von schon seit langem bestehenden Strukturen haben und diese – vielleicht aus Bequemlichkeit (siehe das Argument der „komplizierten“ Schreibform) – schlicht beibehalten wollen. Ein Rekurs auf Tradition („weil es immer schon so wahr“) fürchtet sich vor Innovation, die eigentlich kein e sein muss, denn Frauen und Männer gibt es schon seit Jahrmillionen.
1 https://www.austrian-standards.at/de/presse/meldungen/ am 27.03.2014
2 http://www.uibk.ac.at/gleichbehandlung/sprache/leitfaden_nicht_diskr_sprachgebrauch.pdf, am 21.03.2014
3 http://www.bmukk.gv.at/medienpool/7108/gender_formulieren_2010.pdf, 24.03.2014