„Unwissenheit“ ändert nichts an der Tat
GRAZ. Zum Fall jenes Kärntner ÖVP-Politikers – Sven Skjellet, der laut einem NEWS-Bericht auf seinem Haus im weststeirischen Deutschlandsberg ein Schild hängen ließ mit der zu NS-Zeiten verwendeten Parole „Arbeit macht frei“, nimmt nun die Antidiskriminierungsstelle Steiermark Stellung.
„Das Argument des Kärntner ÖVP-Chefs Gabriel Obernosterer, dass das Hängenbleiben der Tafel auf Unwissenheit zurückzuführen sei, ist mehr als unglaubwürdig. Und sollte Herr Skjellet tatsächlich nichts vom Zusammenhang dieses Satzes mit der Nazi-Ideologie gewusst haben, finde ich dies ebenso beunruhigend! Es stellt sich die Frage, inwieweit die Aufarbeitung der nationalsozialistschen Vergangenheit in Österreich gediehen ist“, so Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark pflichtet dem Mauthausen-Komitee bei, dass dieser Fall eine Verhöhnung aller KZ-Opfer und Überlebender ist. Grabovac weiter: „Als Antidiskriminierungsstelle kennen wir das Argument der Unwissenheit – „Ich habe nichts gewusst“ – und die Strategie der Verharmlosung – in diesem Fall die Erinnerung an den Vater – aus der alltäglichen Arbeit. Personen, die andere mit Worten oder Taten diskriminieren, meinen, dass sie dies nicht so gemeint oder nicht gewusst hätten, dass das diskriminierend sei. Es ändert jedoch nichts daran, dass die Betroffenen verletzt, benachteiligt oder – wie in diesem Fall – verhöhnt werden.“
„Das Argument des Kärntner ÖVP-Chefs Gabriel Obernosterer, dass das Hängenbleiben der Tafel auf Unwissenheit zurückzuführen sei, ist mehr als unglaubwürdig. Und sollte Herr Skjellet tatsächlich nichts vom Zusammenhang dieses Satzes mit der Nazi-Ideologie gewusst haben, finde ich dies ebenso beunruhigend! Es stellt sich die Frage, inwieweit die Aufarbeitung der nationalsozialistschen Vergangenheit in Österreich gediehen ist“, so Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark pflichtet dem Mauthausen-Komitee bei, dass dieser Fall eine Verhöhnung aller KZ-Opfer und Überlebender ist. Grabovac weiter: „Als Antidiskriminierungsstelle kennen wir das Argument der Unwissenheit – „Ich habe nichts gewusst“ – und die Strategie der Verharmlosung – in diesem Fall die Erinnerung an den Vater – aus der alltäglichen Arbeit. Personen, die andere mit Worten oder Taten diskriminieren, meinen, dass sie dies nicht so gemeint oder nicht gewusst hätten, dass das diskriminierend sei. Es ändert jedoch nichts daran, dass die Betroffenen verletzt, benachteiligt oder – wie in diesem Fall – verhöhnt werden.“