Integrationsschlüssel bei Wohnungsvergabe: JA zu Hohensinner- Vorschlag – aber mit Einschränkungen
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark begrüßt den Vorschlag von VP-Mandatar Kurt Hohensinner zu einem Integrationsschlüssel für Gemeindewohnungen. Allerdings drohe bei einer reinen „Ausländer-Prozent-Deckelung“ ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
GRAZ. Geht es nach VP-Mandatar Kurt Hohensinner, solle die Verteilung von Grazer Gemeindewohnungen nach einem Integrationsschlüssel erfolgen. Damit sollen laut Hohensinner „Ausländer-Ghettos“ vermieden werden. Der Integrationsschlüssel soll die Aufteilung der Grazer Bevölkerung widerspiegeln. So sollen künftig 63 Prozent der Grazer Gemeindewohnugen an österreichische StaatsbürgerInnen vergeben werden, 10 Prozent an EU-BürgerInnen, 27 Prozent an Drittstaatenangehörige und 4 Prozent an UN-Konventionsflüchtlinge.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat dazu eine Expertise verfasst. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Daniela Grabovac, fasst ihre Einschätzung zusammen: „Wir begrüßen diesen Vorschlag, wenn eine bessere soziale Durchmischung im Vordergrund steht. Es darf jedoch keine starre Quote im Sinne einer prozentuellen Deckelung geben. Eine solche würde nämlich bedeuten, dass bei Quotenerfüllung Drittstaatsangehörige keine Gemeindewohnung mehr erhalten könnten. Dies wäre jedoch eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Das Ziel einer besseren sozialen Durchmischung sollte auch andere Kriterien als die ethnische Herkunft berücksichtigen, wie zum Beispiel Familiengröße, Einkommen etc. Von einer starren Quote ist jedenfalls abzuraten.“
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat dazu eine Expertise verfasst. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Daniela Grabovac, fasst ihre Einschätzung zusammen: „Wir begrüßen diesen Vorschlag, wenn eine bessere soziale Durchmischung im Vordergrund steht. Es darf jedoch keine starre Quote im Sinne einer prozentuellen Deckelung geben. Eine solche würde nämlich bedeuten, dass bei Quotenerfüllung Drittstaatsangehörige keine Gemeindewohnung mehr erhalten könnten. Dies wäre jedoch eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Das Ziel einer besseren sozialen Durchmischung sollte auch andere Kriterien als die ethnische Herkunft berücksichtigen, wie zum Beispiel Familiengröße, Einkommen etc. Von einer starren Quote ist jedenfalls abzuraten.“