Öffnung des Trauungssaals auch für gleichgeschlechtliche Paare
Grabovac: Jetzt müssen auch Taten folgen
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark begrüßt die Überlegung des Grazer Bürgermeisters, den städtischen Trauungssaal nun auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffen.
GRAZ. „Es darf aber nicht allein bei der Überlegung bleiben, denn hier wurde seit Jahren gegen ein Gesetz verstoßen“, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, zur möglichen Öffnung des städtischen Trauungssaals für gleichgeschlechtliche Paare, die von Bürgermeister Siegfried Nagl nun via Presseaussendung angekündigt wurde.
Grabovac: „Hier besteht seit Jahren eine diskriminierende Regelung, die gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitssatz und das Landesgleichbehandlungsgsetz in Bezug auf sexuelle Orientierung verstößt.“
Konkret sieht das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (G 18, 19/2013-8) vom 9. Juni 2013 vor, dass es nach der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie nach dem verfassungsgeregelten Gleichheitssatzes keine Unterscheidungen geben darf, in welchen Räumlichkeiten die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen wird.
Auch im Landesgleichbehandlungsgesetz ist die eingetragene Partnerschaft gleichermaßen anzuwenden und darf zu keiner Schlechterbehandlung führen.
„Wir begrüßen das Einlenken des Bürgermeisters. Dass diese Regelung nun voraussichtlich geändert wird, sehen wir als positives Signal und einen weiteren Schritt, um Diskriminierung in der Steiermark nicht zuzulassen“, so Grabovac.
Grabovac: „Hier besteht seit Jahren eine diskriminierende Regelung, die gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitssatz und das Landesgleichbehandlungsgsetz in Bezug auf sexuelle Orientierung verstößt.“
Konkret sieht das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (G 18, 19/2013-8) vom 9. Juni 2013 vor, dass es nach der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie nach dem verfassungsgeregelten Gleichheitssatzes keine Unterscheidungen geben darf, in welchen Räumlichkeiten die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen wird.
Auch im Landesgleichbehandlungsgesetz ist die eingetragene Partnerschaft gleichermaßen anzuwenden und darf zu keiner Schlechterbehandlung führen.
„Wir begrüßen das Einlenken des Bürgermeisters. Dass diese Regelung nun voraussichtlich geändert wird, sehen wir als positives Signal und einen weiteren Schritt, um Diskriminierung in der Steiermark nicht zuzulassen“, so Grabovac.