Antidiskriminierungsstelle Steiermark überlegt rechtliche Schritte gegen Pfarrer Tropper
Der südsteirische Pfarrer Karl Tropper sorgt mit radikalen Ansichten zum Thema Homosexualität für Aufregung. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark listet auf, gegen welche Gesetze der Pfarrer verstoßen haben könnte und welche Fakten er verschweigt. Nun überlegt man sich zudem rechtliche Schritte gegen den Pfarrer.
GRAZ. „Abgesehen von der unzulässigen sprachlichen Verwendung des Begriffs „Homos“ seitens des Pfarrers Karl Tropper aus St. Veit am Vogau bestechen seine Aussagen durch unsachliche Argumentationen, diskriminierende Einstellungen und nicht korrekte Informationen“, sagt Daniela Grabovac, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
So berufe sich Tropper laut Zitat „Kleine Zeitung“ bei folgender Aussage auf die Pharmazeutische Zeitung: „Die Zahl der Neuinfektionen mit HI-Virus, der Aids auslöst, sinkt weltweit – aber nicht bei den Homo-Perversen“. Im Originalartikel ist jedoch von einem Anstieg der HIVInfektionen unter homosexuellen Menschen keine Rede.Die „Kleine Zeitung“ verweist in ihrem Artikel auf Aussagen Troppers, wonach er den Islam als „reinen Rassismus“ und „das Widerwärtigste“ ansieht.
„Derartige Aussagen können als Verhetzung gegen eine Kirche bzw. Religionsgesellschaft gewertet werden und sind somit gemäß § 283 Abs. 2 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar, besonders deswegen, weil sie durch die Veröffentlichung im Pfarrblatt für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar sind“, so Grabovac.
Der Islam ist seit 1912 eine anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich. Somit handelt es sich im Sinne des § 188 StGB des Weiteren um eine Herabwürdigung religiöser Lehren und ist entweder mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht.
Begriffe wie „Homo-Gestörte“, „Homo-Perverse“ oder „Widernatürlichen HIV-Seuchenträger“ sind laut Antidiskriminierungsstelle Steiermark eine schwerwiegende Diskriminierung homosexuellen Menschen und zudem strafbar, da Personen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft werden. (siehe Anhang 1 und 2)
Homosexuelle Menschen beschreibt Pfarrer Tropper als Seuchenträger und Verursacher von HIV und konnotiert, dass homosexuelle Menschen HIV-Träger, gefährlich und ansteckend per se wären.
„Die Zahl, die er nennt, nämlich 6 Million AIDS-Tote weltweit, konnte nicht verifiziert werden. Laut UN-AIDS starben rund 1,7 Millionen Menschen 2011 weltweit an den Folgen von Aids. 2005 waren es noch 2,3 Millionen“, zeigt Grabovac auf.
Zudem verstößt der Pfarrer gegen den Artikel 6, 6. Gebot, Punkt II des Katechismus der Katholischen Kirche, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass Homosexuellen mit Achtung und Takt begegnet werden soll wie auch homosexuelle Menschen „nicht ungerecht zurückgesetzt werden sollen“. (siehe Anhang 2)
„Wir überlegen uns rechtliche Schritte gegen Pfarrer Tropper“, so Grabovac. Zuvor ist die Antidiskriminierungsstelle Steiermark aber um Aufklärung bemüht und wird versuchen, mit dem Pfarrer und seinen Vorgesetzten das Thema persönlich zu besprechen.
So berufe sich Tropper laut Zitat „Kleine Zeitung“ bei folgender Aussage auf die Pharmazeutische Zeitung: „Die Zahl der Neuinfektionen mit HI-Virus, der Aids auslöst, sinkt weltweit – aber nicht bei den Homo-Perversen“. Im Originalartikel ist jedoch von einem Anstieg der HIVInfektionen unter homosexuellen Menschen keine Rede.Die „Kleine Zeitung“ verweist in ihrem Artikel auf Aussagen Troppers, wonach er den Islam als „reinen Rassismus“ und „das Widerwärtigste“ ansieht.
„Derartige Aussagen können als Verhetzung gegen eine Kirche bzw. Religionsgesellschaft gewertet werden und sind somit gemäß § 283 Abs. 2 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar, besonders deswegen, weil sie durch die Veröffentlichung im Pfarrblatt für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar sind“, so Grabovac.
Der Islam ist seit 1912 eine anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich. Somit handelt es sich im Sinne des § 188 StGB des Weiteren um eine Herabwürdigung religiöser Lehren und ist entweder mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht.
Begriffe wie „Homo-Gestörte“, „Homo-Perverse“ oder „Widernatürlichen HIV-Seuchenträger“ sind laut Antidiskriminierungsstelle Steiermark eine schwerwiegende Diskriminierung homosexuellen Menschen und zudem strafbar, da Personen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft werden. (siehe Anhang 1 und 2)
Homosexuelle Menschen beschreibt Pfarrer Tropper als Seuchenträger und Verursacher von HIV und konnotiert, dass homosexuelle Menschen HIV-Träger, gefährlich und ansteckend per se wären.
„Die Zahl, die er nennt, nämlich 6 Million AIDS-Tote weltweit, konnte nicht verifiziert werden. Laut UN-AIDS starben rund 1,7 Millionen Menschen 2011 weltweit an den Folgen von Aids. 2005 waren es noch 2,3 Millionen“, zeigt Grabovac auf.
Zudem verstößt der Pfarrer gegen den Artikel 6, 6. Gebot, Punkt II des Katechismus der Katholischen Kirche, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass Homosexuellen mit Achtung und Takt begegnet werden soll wie auch homosexuelle Menschen „nicht ungerecht zurückgesetzt werden sollen“. (siehe Anhang 2)
„Wir überlegen uns rechtliche Schritte gegen Pfarrer Tropper“, so Grabovac. Zuvor ist die Antidiskriminierungsstelle Steiermark aber um Aufklärung bemüht und wird versuchen, mit dem Pfarrer und seinen Vorgesetzten das Thema persönlich zu besprechen.
Anhang 1:
StGB
§ 283 (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
§ 283 (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
Anhang 2:
Artikel 6, 6 Gebot, Punkt II
Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.
Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.