Stellungnahme zum Rassismus-Fall Sukuta-Pasu: Antidiskriminierungsstelle rät zur Anzeige
Die steirische Antidiskriminierungsstelle spricht sich für ein härteres Durchgreifen bei Rassismusvorfällen im Fußball aus. „Auch wenn ÖFB und die Klubs vorbildhaft im Kampf gegen Rassismus arbeiten, müssen in letzter Konsequenz Anzeigen folgen“, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
GRAZ. Unter der Annahme, dass sich der Rassismusvorfall gegen Richard Sukuta-Pasu im Spiel Ried gegen Sturm Graz tatsächlich bestätigt, sagt die Antidiskriminierungsstelle Steiermark dem Spieler vollen Rechtsbeistand zu. „Rechtlich gesehen handelt es sich um eine rassistische Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz sowie um eine Ehrenbeleidigung nach dem Strafgesetzbuch“, so Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Die Täter dürfen laut der Antidiskriminierungs-Rechtsexpertin nicht in der Anonymität verschwinden, sondern müssen die Konsequenzen ihres Handelns tragen. „Das ist aber nur möglich, wenn eingeschritten wird und der Fall zur Anzeige gelangt. Sollten die Täter ausgeforscht werden, reichen mögliche Sanktionen des Klubs und Fußballbundes nicht aus. Wir raten zu einer Anzeige laut Strafgesetzbuch“, so Grabovac.
In der Steiermark selbst sind derzeit zwei aktuelle Rassismusfälle im Fußball bei der Antidiskrimierungsstelle anhängig. Beide Male handelt es sich um rassistische Äußerungen und Affenlaute des Publikums gegenüber Spielern im Nachwuchsfußball.