Diskriminierungsgründe
Geschlecht
Beispiel: Eine Frau verdient für die gleiche Arbeit weniger als ihr männlicher Kollege.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit dem Geschlecht ist eine sexistische Diskriminierung. Das Geschlecht dient der männlichen Mehrheitsbevölkerung dazu, Frauen und Transgenderpersonen als "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss von Frauen und Transgenderpersonen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit dem Geschlecht zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weitere Beispiele:
Eine Frau will Taucherin bei der Feuerwehr werden. Es gibt einen Kriterienkatalog nach männlicher Lesart, der einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten würde (zum Beispiel Lungenvolumen), womit Frauen sehr wohl berechtigt wären, einen derartigen Beruf auszuüben.
Ein Mann ist ausgebildeter Kindergartenpädagoge und bewirbt sich um eine Stelle in einem Kindergarten, der bislang ausschließlich von Frauen geführt wurde. Entweder wird er nun aufgrund seines Geschlechts abgelehnt oder er könnte mit Vorurteilen konfrontiert sein, aufgrund dessen er - als Mann - ein Leumundszeugnis beibringen müsste.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit dem Geschlecht ist eine sexistische Diskriminierung. Das Geschlecht dient der männlichen Mehrheitsbevölkerung dazu, Frauen und Transgenderpersonen als "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss von Frauen und Transgenderpersonen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit dem Geschlecht zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weitere Beispiele:
Eine Frau will Taucherin bei der Feuerwehr werden. Es gibt einen Kriterienkatalog nach männlicher Lesart, der einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten würde (zum Beispiel Lungenvolumen), womit Frauen sehr wohl berechtigt wären, einen derartigen Beruf auszuüben.
Ein Mann ist ausgebildeter Kindergartenpädagoge und bewirbt sich um eine Stelle in einem Kindergarten, der bislang ausschließlich von Frauen geführt wurde. Entweder wird er nun aufgrund seines Geschlechts abgelehnt oder er könnte mit Vorurteilen konfrontiert sein, aufgrund dessen er - als Mann - ein Leumundszeugnis beibringen müsste.
Hautfarbe
Beispiel: Ein Mann mit dunkler Hautfarbe wird der Eintritt in eine Disco wegen seiner Hautfarbe verweigert.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Hautfarbe ist eine rassistische Diskriminierung. Die Hautfarbe dient der "weißen Mehrheitsbevölkerung" dazu, "nicht weiße" Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Hautfarbe zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weitere Beispiele:
Eine HTL-Absolventin mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich bei einer Leasing-Firma um eine Stelle als Software-Entwicklerin. Die Firma nimmt die Daten der Frau auf und schickt der Bewerberin laufend Stellen als Hilfskraft im Reinigungsbereich.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Hautfarbe ist eine rassistische Diskriminierung. Die Hautfarbe dient der "weißen Mehrheitsbevölkerung" dazu, "nicht weiße" Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Hautfarbe zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weitere Beispiele:
Eine HTL-Absolventin mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich bei einer Leasing-Firma um eine Stelle als Software-Entwicklerin. Die Firma nimmt die Daten der Frau auf und schickt der Bewerberin laufend Stellen als Hilfskraft im Reinigungsbereich.
Ethnische Herkunft (Zugehörigkeit)
Beispiel: Eine Frau, die eine KFZ-Versicherung abschließen will, wird mitgeteilt, dass sie einen höheren Beitrag zahlen muss, da sie nicht österreichischer Herkunft ist.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der "einheimischen" Mehrheitsbevölkerung die tatsächliche oder vermeintliche "nicht-einheimische" ethnische Zugehörigkeit von Menschen dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Ethnie ersetzt im Deutschen den früher in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Rasse", seit erkannt wurde, dass der Begriff "Rasse" für die Verwendung zur Unterscheidung von Menschengruppen wissenschaftlich falsch und daher unbrauchbar ist. Der Begriff "Ethnie" hat seinerseits einen engen Zusammenhang zum Begriff "Kultur", da ethnische Gruppen nicht zuletzt durch die vermeintlichen oder tatsächlichen kulturellen Gemeinsamkeiten ihrer Mitglieder konstituiert werden.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Beispiel: Einem Ehepaar aus der Türkei wird eine Wohnung nicht vermietet, weil der/die VermieterIn annimmt, dass das Ehepaar aufgrund ihrer "Kultur" zu oft zu viele Personen in der Wohnung als Gäste aufnehmen wird.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der "einheimischen" Mehrheitsbevölkerung die tatsächliche oder vermeintliche "nicht-einheimische" ethnische Zugehörigkeit von Menschen dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Ethnie ersetzt im Deutschen den früher in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Rasse", seit erkannt wurde, dass der Begriff "Rasse" für die Verwendung zur Unterscheidung von Menschengruppen wissenschaftlich falsch und daher unbrauchbar ist. Der Begriff "Ethnie" hat seinerseits einen engen Zusammenhang zum Begriff "Kultur", da ethnische Gruppen nicht zuletzt durch die vermeintlichen oder tatsächlichen kulturellen Gemeinsamkeiten ihrer Mitglieder konstituiert werden.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Beispiel: Einem Ehepaar aus der Türkei wird eine Wohnung nicht vermietet, weil der/die VermieterIn annimmt, dass das Ehepaar aufgrund ihrer "Kultur" zu oft zu viele Personen in der Wohnung als Gäste aufnehmen wird.
Soziale Herkunft
Beispiel: Kinder aus sozial schwächeren Familien werden in eine gesonderte Klasse zusammengefasst (sogenannte Restlklasse).
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der sozialen Herkunft ist eine klassistische Diskriminierung. Dabei dient der wohlhabenden Mittel- und Oberschicht die tatsächliche oder vermeintliche Zugehörigkeit von Menschen zur nicht wohlhabenden Mittel- und Unterschicht dazu, diese als "arm" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der sozialen Herkunft zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weiteres Beispiel: In einem Kurs für erwachsene Arbeitsuchende erhält ein langzeitarbeitsloser Mann mit Hauptschulabschluss und Erfahrung als Metallhelfer eine geringeres Ausmaß an Betreuung durch den/die KursleiterIn als die arbeitslose Frau mit akademischem Abschluss und Erfahrung als Sozialpädagogin.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der sozialen Herkunft ist eine klassistische Diskriminierung. Dabei dient der wohlhabenden Mittel- und Oberschicht die tatsächliche oder vermeintliche Zugehörigkeit von Menschen zur nicht wohlhabenden Mittel- und Unterschicht dazu, diese als "arm" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der sozialen Herkunft zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weiteres Beispiel: In einem Kurs für erwachsene Arbeitsuchende erhält ein langzeitarbeitsloser Mann mit Hauptschulabschluss und Erfahrung als Metallhelfer eine geringeres Ausmaß an Betreuung durch den/die KursleiterIn als die arbeitslose Frau mit akademischem Abschluss und Erfahrung als Sozialpädagogin.
Genetisches Merkmal
Beispiel: Beim Bewerbungsgespräch wird ein Gentest verlangt. In dem wird ersichtlich, dass die bewerbende Person eine höhere Wahrscheinlichkeit hat, an Krebs zu erkranken, sodass der Arbeitgeber diese Person nicht einstellen will.
Das genetische Merkmal könnte vor allem in Verbindung mit der zukünftigen Gendiagnostik eine Rolle spielen, da man die Verwendung genetischer Daten zu Vorhersagezwecken nutzen könnte und somit mögliche Benachteiligungen "des Noch Nicht Kranken" mit "schlechten Genen" auf dem Arbeitsmarkt oder bei Versicherungsbeiträgen zur Folge haben könnte.
Das genetische Merkmal könnte vor allem in Verbindung mit der zukünftigen Gendiagnostik eine Rolle spielen, da man die Verwendung genetischer Daten zu Vorhersagezwecken nutzen könnte und somit mögliche Benachteiligungen "des Noch Nicht Kranken" mit "schlechten Genen" auf dem Arbeitsmarkt oder bei Versicherungsbeiträgen zur Folge haben könnte.
Sprache
Beispiel: Eine Mutter spricht mit ihrem Kind arabisch und wird deshalb beschimpft und beleidigt.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der "einheimischen" Mehrheitsbevölkerung, deren Erstsprache Deutsch ist, die Tatsache, dass Menschen Deutsch als Zweitsprache erlernten, dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache ist auch eine Form der klassistischen Diskriminierung. Dabei dient der "gut gebildeten" Mehrheitsbevölkerung, deren Alltagssprache ein elaboriertes Deutsch ist, die Tatsache, dass Menschen ein weniger elaboriertes Deutsch sprechen, dazu, diese Menschen als "ungebildet" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Weiteres Beispiel: In einem Stelleninserat wird als ein Aufnahmekriterium "perfektes Deutsch" verlangt. Unabhängig von den tatsächlichen Deutschkenntnissen eines/einer BewerberIn werden durch eine derartige Formulierung in erster Linie BewerberInnen nicht deutscher Erstsprache von einer Bewerbung abgehalten und sind dadurch schlechter gestellt als BewerberInnen mit deutscher Erstsprache.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der "einheimischen" Mehrheitsbevölkerung, deren Erstsprache Deutsch ist, die Tatsache, dass Menschen Deutsch als Zweitsprache erlernten, dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache ist auch eine Form der klassistischen Diskriminierung. Dabei dient der "gut gebildeten" Mehrheitsbevölkerung, deren Alltagssprache ein elaboriertes Deutsch ist, die Tatsache, dass Menschen ein weniger elaboriertes Deutsch sprechen, dazu, diese Menschen als "ungebildet" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Weiteres Beispiel: In einem Stelleninserat wird als ein Aufnahmekriterium "perfektes Deutsch" verlangt. Unabhängig von den tatsächlichen Deutschkenntnissen eines/einer BewerberIn werden durch eine derartige Formulierung in erster Linie BewerberInnen nicht deutscher Erstsprache von einer Bewerbung abgehalten und sind dadurch schlechter gestellt als BewerberInnen mit deutscher Erstsprache.
Religion
Beispiel: Einer Ärztin mit muslimischem Kopftuch wird bei einem Bewerbungsgespräch in einer Kuranstalt eine Anstellung zugesagt, wenn sie bereit sei, das Kopftuch bei der Arbeit mit PatientInnen abzulegen.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Religion ist in Österreich größtenteils eine islamophobe oder rassistische Diskriminierung. Dabei dient der christlich-katholischen geprägten Mehrheitsbevölkerung die Zugehörigkeit von Menschen zu einer nicht christlich-katholischen Religion dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Religion zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weieteres Beispiel:
Eine Frau mit Kopftuch will Mathematiklehrerin werden und wird aufgrund ihres Kopftuches (in Verbindung mit ihrem Religionsbekenntnis) für die Mehrheit der christlichen SchülerInnen als nicht geeignet abgelehnt. Es geht nicht um Religionsunterricht, das ein Spezifikum darstellen könnte. Es ergibt sich eine Diskriminierung des Geschlechts in Verbindung mit dem Religionsbekenntnis.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Religion ist in Österreich größtenteils eine islamophobe oder rassistische Diskriminierung. Dabei dient der christlich-katholischen geprägten Mehrheitsbevölkerung die Zugehörigkeit von Menschen zu einer nicht christlich-katholischen Religion dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Religion zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weieteres Beispiel:
Eine Frau mit Kopftuch will Mathematiklehrerin werden und wird aufgrund ihres Kopftuches (in Verbindung mit ihrem Religionsbekenntnis) für die Mehrheit der christlichen SchülerInnen als nicht geeignet abgelehnt. Es geht nicht um Religionsunterricht, das ein Spezifikum darstellen könnte. Es ergibt sich eine Diskriminierung des Geschlechts in Verbindung mit dem Religionsbekenntnis.
Weltanschauung
Beispiel: Eine Person tritt für ein anderes Wirtschaftssystem ein, demonstriert dafür und/oder äußert sich in Medien. Aufgrund dessen wird sie vom Arbeitgeber gekündigt.
Während alle religiösen Weltanschauungen unter den Begriff "Religion" fallen, sind unter dem Begriff "Weltanschauung" alle nicht-religiösen Weltanschauungen zu verstehen, nicht religiöse Weltbilder, die sich als Leitauffassung vom Leben und der Welt als einem Sinnganzen verstehen.
Während alle religiösen Weltanschauungen unter den Begriff "Religion" fallen, sind unter dem Begriff "Weltanschauung" alle nicht-religiösen Weltanschauungen zu verstehen, nicht religiöse Weltbilder, die sich als Leitauffassung vom Leben und der Welt als einem Sinnganzen verstehen.
Politische oder sonstige Anschauung
Beispiel: Eine Person wird aufgrund ihrer politischen Anschauung bei einer Bewerbung abgelehnt.
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit
Beispiel: SchülerInnen einer national anerkannten Minderheit wird der muttersprachliche Unterricht verwehrt.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der nationalen Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen einer nationalen Minderheit angehören, dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Nationale Minderheiten (anerkannte Volksgruppen) in Österreich sind SlowenInnen, Burgenländische KroatInnen, UngarInnen, Roma und Sinti, Wiener TschechInnen, Wiener SlowakInnen.
Weiteres Beispiel: Roma werden häufiger als TeilnehmerInnen des folkloristischen Rahmenprogramms einer Tagung eingeladen als als ReferentInnen der Tagung selbst.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der nationalen Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen einer nationalen Minderheit angehören, dazu, diese Menschen als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Nationale Minderheiten (anerkannte Volksgruppen) in Österreich sind SlowenInnen, Burgenländische KroatInnen, UngarInnen, Roma und Sinti, Wiener TschechInnen, Wiener SlowakInnen.
Weiteres Beispiel: Roma werden häufiger als TeilnehmerInnen des folkloristischen Rahmenprogramms einer Tagung eingeladen als als ReferentInnen der Tagung selbst.
Vermögen
Beispiel: Ein Kind sozial schwacher Eltern erhält in der Schule nicht das gleiche Ausmaß an Förderung durch die LehrerInnen wie ein Kind vermögender Eltern, weil die LehrerInnen davon ausgehen, dass das Kind keine förderwürdigen Perspektiven hat.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit dem Vermögen ist eine klassistische Diskriminierung. Dabei dient der „vermögenden” Mehrheitsbevölkerung das tatsächlich oder vermeintlich nicht vorhandene Vermögen von Menschen dazu, diese Menschen als „arm” und „nicht dazugehörig” zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit dem Vermögen ist eine klassistische Diskriminierung. Dabei dient der „vermögenden” Mehrheitsbevölkerung das tatsächlich oder vermeintlich nicht vorhandene Vermögen von Menschen dazu, diese Menschen als „arm” und „nicht dazugehörig” zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Geburt
Beispiel:
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt ist auch eine Form der rassistischen Diskriminierung. Dabei dient der in Österreich geborenen Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen nicht in Österreich geboren wurden, dazu, diese als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt ist eine klassistische Diskriminierung. Dabei dient der ehelich geborenen, nicht adoptierten Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen unehelich geboren wurden oder adoptiert wurden, dazu, diese als "illegitim" und "nicht dazugehörig" zu definieren.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt ist auch eine Form der rassistischen Diskriminierung. Dabei dient der in Österreich geborenen Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen nicht in Österreich geboren wurden, dazu, diese als "fremd" und "nicht dazugehörig" zu definieren.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt ist eine klassistische Diskriminierung. Dabei dient der ehelich geborenen, nicht adoptierten Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen unehelich geboren wurden oder adoptiert wurden, dazu, diese als "illegitim" und "nicht dazugehörig" zu definieren.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Behinderung
Beispiel: Eine blinde Person muss, um in den Staatsdienst aufgenommen zu werden, eine oder mehrerer Sprachprüfungen absolvieren.
Alle körperlichen, geistigen, psychischen und Sinnesbehinderungen sind vom Diskriminierungsverbot umfasst. Es muss kein besonderer Schweregrad von Behinderung vorliegen.
Weitere Beispiele: Eine männliche Person im Rollstuhl hat Zugang zum eigenen WC nur über ein Damen WC.
Eine Person sitzt im Rollstuhl und wird bei der Bewerbung um eine Arbeit am Schreibtisch aufgrund der Behinderung abgelehnt.
Einem geistig behinderten Kind wird in einer Kirche die Kommunion verweigert.
Kindern mit einer Behinderung wird der Zutritt in Integrationsklassen verwehrt.
Alle körperlichen, geistigen, psychischen und Sinnesbehinderungen sind vom Diskriminierungsverbot umfasst. Es muss kein besonderer Schweregrad von Behinderung vorliegen.
Weitere Beispiele: Eine männliche Person im Rollstuhl hat Zugang zum eigenen WC nur über ein Damen WC.
Eine Person sitzt im Rollstuhl und wird bei der Bewerbung um eine Arbeit am Schreibtisch aufgrund der Behinderung abgelehnt.
Einem geistig behinderten Kind wird in einer Kirche die Kommunion verweigert.
Kindern mit einer Behinderung wird der Zutritt in Integrationsklassen verwehrt.
Alter
Beispiel: Eine Person wird aufgrund ihres Alters entlassen.
Die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Alters stellt eine Form von sozialer und ökonomischer Form von Diskriminierung aufgrund des Lebensalters dar. Sie kann sich jedoch gegen jede Altersgruppe richten, aber gewöhnlich trifft es Menschen oberhalb oder unterhalb eines bestimmten Alters.
Die Diskriminierung aufgrund des Alters beinhaltet die Etikettierung d.h: die Zuordnung einer Person zu einer Altersgruppe, die Stereotypisierung d.h: die negative Bewertung der Altersgruppe und die Diskriminierung der Altersgruppe.
Weiteres Beispiel: Eine Studentin bekommt die Studienbeihilfe nicht, da sie über 30 Jahre alt ist.
Die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Alters stellt eine Form von sozialer und ökonomischer Form von Diskriminierung aufgrund des Lebensalters dar. Sie kann sich jedoch gegen jede Altersgruppe richten, aber gewöhnlich trifft es Menschen oberhalb oder unterhalb eines bestimmten Alters.
Die Diskriminierung aufgrund des Alters beinhaltet die Etikettierung d.h: die Zuordnung einer Person zu einer Altersgruppe, die Stereotypisierung d.h: die negative Bewertung der Altersgruppe und die Diskriminierung der Altersgruppe.
Weiteres Beispiel: Eine Studentin bekommt die Studienbeihilfe nicht, da sie über 30 Jahre alt ist.
Sexuelle Orientierung
Beispiel: Ein homosexueller Mann darf nicht Priester werden. Zwei homosexuelle Männer wollen eine Wohnung mieten und werden abgelehnt.
Auch im Bereich der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe hinken EU und Europarat Staaten noch hinterher, während auch das Adoptionsrecht einiger europäischer und Staaten des Europarates immer noch heterosexuelle Partnerschaften bevorzugt. Auch im Arbeitsleben können sich Menschen noch nicht offen und ohne Angst zu ihrer sexuellen Identität bekennen, da sie vieler Orts noch fürchten müssen von ihren Kollegen gemobbt, angegrenzt oder von ihrem Arbeitgeber gekündigt zu werden.
Wo man homosexuelle Personen toleriert, sind Festivitäten angesprochen, die in der Hauptsache mit dem Adjektiv "schrill" verknüpft sind - ein Pejorativ zur Abgrenzung der nicht als schrill geltenden Heteronorm. Wo die Rolle von Homosexuellen politisch wird, werden Diskriminierungen (Eherecht, Adoptionsrecht usw.) in ihrer Schärfe sichtbar.
Innerhalb der Europäischen Union und einer ihrer höchsten Gerichtsbarkeiten dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(ECHR) ist eine deutliche Linie zu erkennen, die unterstreicht, dass die sexuelle Orientierung und sexuelle Identität kein Grund sein kann einem Menschen nicht die gleichen Rechte zu gewähren, wie einem Heterosexuellen.Hier sind besonders auch die Yogyakarta Prinzipien (2006) anzuführen, die genau diese Argumentation unterstützen
Auch im Bereich der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe hinken EU und Europarat Staaten noch hinterher, während auch das Adoptionsrecht einiger europäischer und Staaten des Europarates immer noch heterosexuelle Partnerschaften bevorzugt. Auch im Arbeitsleben können sich Menschen noch nicht offen und ohne Angst zu ihrer sexuellen Identität bekennen, da sie vieler Orts noch fürchten müssen von ihren Kollegen gemobbt, angegrenzt oder von ihrem Arbeitgeber gekündigt zu werden.
Wo man homosexuelle Personen toleriert, sind Festivitäten angesprochen, die in der Hauptsache mit dem Adjektiv "schrill" verknüpft sind - ein Pejorativ zur Abgrenzung der nicht als schrill geltenden Heteronorm. Wo die Rolle von Homosexuellen politisch wird, werden Diskriminierungen (Eherecht, Adoptionsrecht usw.) in ihrer Schärfe sichtbar.
Innerhalb der Europäischen Union und einer ihrer höchsten Gerichtsbarkeiten dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(ECHR) ist eine deutliche Linie zu erkennen, die unterstreicht, dass die sexuelle Orientierung und sexuelle Identität kein Grund sein kann einem Menschen nicht die gleichen Rechte zu gewähren, wie einem Heterosexuellen.Hier sind besonders auch die Yogyakarta Prinzipien (2006) anzuführen, die genau diese Argumentation unterstützen