Hass gegen Homosexuelle und nicht-binäre Personen wächst an
Extremismus- und Antidiskriminierungsexpertin: Strafbestand der Verhetzung ist aus unserer Sicht gegeben. Trotzdem fehle oft die rechtliche Handhabe.
Von den homophoben Übergriffen in der Formel-1 bis hin zu erschreckend grausamen Postings gegen die LGBTQIA+ Gemeinschaft: Es ist eine neue Welle des Hasses, den die Initiator:innen von BanHate über ihre App www.banhate.com gemeldet bekommen. Seit Wochen - und im Speziellen seit dem sogenannten Pridemonth im Juni - richtet sich der Hass verstärkt vor allem gegen nicht-binäre Geschlechtsidentitäten - also gegen jene Menschen, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich identifizieren.
In den betreffenden Postings oder beim Teilen des Hashtags #gegenlgbtq bzw. bei absurden Anschuldigungen, in denen Menschen aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung auf provokative Art und Weise mit den Neigungen der Pädophilie und Nekrophilie auf eine Stufe gestellt werden. Damit wird versucht, die LGBTQIA+ Bewegung mit nicht einvernehmlichen sexuellen Neigungen und mit daraus oftmals resultierenden Sexualstraftaten in Verbindung zu bringen. „Derartige Veröffentlichungen sind absolut zu verurteilen und stellen unserer Ansicht nach einen Verstoß gegen den Straftatbestand der Verhetzung dar", sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die BanHate im Jahr 2017 als europaweit erste App zum Melden von Hasspostings initiiert hat.
Längst schlägt der Online-Hass auch in die Realität über: Nach dem Hissen einer Regenbogenflagge, dem friedlichen Symbol der LGBTQIA+ Gemeinschaft, an einer Grazer Universität wurden zunächst Online-Hassbotschaften verbreitet, denen später auch eine Straftat folgte - die Regenbogenflagge wurde abgerissen und verbrannt. In Leoben wurde Anfang Juli der bunte Regenbogen-Zebrastreifen beschmiert und jüngst geriet Österreich durch homophobe und sexuelle Übergriffe im Umfeld des Formel-1 Rennens in Spielberg negativ in die internationalen Schlagzeilen.
Grabovac: „Selbstverständlich ist uns bewusst, dass ein gesellschaftlicher Wandel Zeit braucht. Es ist in Ordnung sich Gedanken zu machen und in einen Diskurs zu treten." Es könne in einer sozialen Gesellschaft aber nicht sein, dass die Menschenwürde anderer verletzt wird, Beschimpfungen und Verspottungen unreflektiert weiterverbreitet und strafrechtlich relevante Äußerungen toleriert werden. „Wir alle sind gefordert, homophoben und LGBTQIA+-feindlichen Inhalten entschieden entgegenzutreten, einen respektvollen Umgang miteinander einzufordern und uns gegenseitig ein Mindestmaß an Wertschätzung zu schenken", fordert die Extremismus- und Antidiskriminierungsexpertin.
Das Problem bei zahlreichen Online-Meldungen zum Hass auf bestimmte Gruppen oder Menschen ist, dass nach derzeitiger Rechtslage sogenannte Verschwörungserzählungen bzw. falsche Nachrichten (Fake News) nicht strafbar sind. So wird aktuell in abstoßenden Beiträgen zum Beispiel auf einen Verschwörungsmythos über die Verbreitung der neuartigen Viruserkrankung „Affenpocken" Bezug genommen, wonach sich diese insbesondere unter homosexuellen Menschen verbreiten würde, obwohl dies wissenschaftlich nicht belegt werden kann.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat übrigens bereits im Jahr 2018 entschieden, dass auch nicht-binäre Personen als jeweils eigenständige geschlechtliche Identität anerkannt werden müssen und vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung zu schützen sind. Daher ist laut VfGH unter der Bezeichnung „Geschlecht" nicht nur „weiblich" und „männlich" zu verstehen, sondern es ist dabei das „dritte Geschlecht" ebenso gemeint. Daher ist es möglich bei Eingaben, die nach dem Personenstandsregister erforderlich sind, zwischen sechs Geschlechtskategorien zu wählen. Ein Abweichen der Heteronormativität wir somit mittels gesetzlicher Grundlage gefordert.
Über BanHate
Durch die Einführung von BanHate, der europaweit ersten App zum Melden von Hasspostings, verfügt die Antidiskriminierungsstelle Steiermark mit Sitz in Graz über detailliertes Zahlenmaterial aus ganz Österreich zum Thema Hass im Netz. Initiatorin von BanHate ist Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark sowie der Extremismuspräventionsstelle Steiermark „next - no to extremism". Seit dem Start der App am 19. April 2017 gingen rund 12.000 Meldungen zu Hasspostings ein. Der überwiegende Teil der gemeldeten Inhalte betrifft Österreich, der Rest andere deutschsprachige Länder. Knapp 90 Prozent der gemeldeten Postings wurden auf Facebook veröffentlicht. Seit Mai 2020 verfügt die BanHate-App auch über eine Erweiterung zum Melden von sogenannten Hate Crimes. Finanziert wird die App vom Land Steiermark (Ressort Soziales und Integration) sowie von der Stadt Graz (Ressort Soziales, Bildung und Integration).