Offener Brief
Betreff: Gratis-Antigentest Schnelltests
An den
Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Herrn Rudolf Anschober
Stubenring 1 1010 Wien
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Als Antidiskriminierungsstelle Steiermark begrüßen wir die Tatsache, dass mit 1. März die Möglichkeit geschaffen wurde, Menschen in Österreich den Zugang zu gratis Corona-Schnelltests zu ermöglichen. So kann unter anderem gewährleistet werden, dass Menschen sich - unabhängig von einem sozialen Status oder finanziellen Möglichkeiten - an der Eindämmung der Pandemie beteiligen können. Die Gratis-Antigentests, die nunmehr in Apotheken erhältlich sind, stellen neben den kostenfreien Teststraßen und Schnelltests eine weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des COVID-19-Virus dar und ermöglichen Bürger*innen einem Gefühl von Freiheit und Normalität näher zu kommen.
Aktuell können dieses Angebot jedoch nur ELGA Teilnehmer*innen in Anspruch nehmen. Das bedeutet gleichzeitig, dass rund 300.000 Menschen, die von dem freiwilligen Opt-Out gemäß § 15 Abs 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) Gebrauch gemacht haben, von diesem Angebot ausgeschlossen werden. Zudem werden auch Personen ausgeschlossen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen sind (z.B. Freiberufler, Versicherte bei den Krankenfürsorgeanstalten von Bund und Ländern,...).1 Zu einer Nicht-Versicherung kann es zudem durch eine geringe Einkommenssituation oder eine längere Studiendauer kommen. So erleben 13 % der Studierenden, insbesondere ältere Student*innen und jene mit Migrationshintergrund, Perioden einer Nicht-Versicherung.2 Auch wenn der Versicherungsschutz in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern sehr gut ausgestaltet ist, kann eine Vielfalt an Gründen (strukturelle Lücken, soziale Benachteiligung, mangelnde Information und fehlende persönliche Ressourcen) zu einer Nicht-Versicherung führen.3
Für krankenversicherte Personen ist der Krankenversicherungsträger gemäß § 742b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zur Kostenübernahme der monatlichen SARS-CoV-2-Antigentests verpflichtet. Nehmen Personen, das in § 15 Abs 2 GTelG 2012 angeführte Opt-Out wahr, so darf diesen Personen laut § 16 Abs 3 GTelG 2012 kein Unterschied beim Zugang zur medizinischen Versorgung oder hinsichtlich der Kostentragung entstehen.
Nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle Steiermark steht das aktuelle Vorgehen und der Ausschluss von Menschen beim Zugang zu Gratis-Antigentests von Menschen, die der Teilnahme an ELGA widersprochen haben, im Widerspruch zu dem in § 16 Abs 3 GTelG normierten Diskriminierungsverbot.
Zudem erfahren auch Personen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen sind oder Betroffene, die aufgrund des sozialen Status nicht ausreichend finanzielle Möglichkeiten haben eine Selbstversicherung vorzunehmen, aufgrund ihres Versicherungs- und Berufsstands eine Schlechterstellung, die eine Diskriminierung aufgrund des sozialen Status begründet.
Dass die Nicht-Teilnahme an ELGA ein Ausschlusskriterium darstellt und dadurch Patientenrechte verletzt werden, betont auch Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und warnt vor einer „ Zwei-Klassen-Gesellschaft".4
Dass generell die Entscheidung eines Opt-Outs bezüglich der Teilnahme bei ELGA u. a. aus datenschutzrechtlichen Gründen zu akzeptieren ist, zeigt auch die Berichterstattung darüber, dass aktuell pseudonymisierte Daten von ELGA-Teilnehmer*innen für die Covid-19-Forschung zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig betonen Datenschutzexperten wie Max Schrems aber, dass bei pseudonymisierte Daten ein „Rückschluss auf Einzelpersonen sehr wohl möglich sei."5
Nachvollziehbar scheint für uns das Bestreben, den Zugang bzw. die Verteilung der Gratis-Corona-Selbsttests kontrollieren zu wollen, um etwaigen Missbrauch entgegenzuwirken. Allerdings sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, dieses Ziel zu erreichen, ohne dabei Bürger*innen, die der Teilnahme an ELGA widersprechen oder über keine gesetzliche Krankenversicherung verfügen, den Zugang zu den Gratis-Corona-Selbsttests zu verwehren. Die Option sich nachträglich für die Funktion der E-Medikation anzumelden, überzeugt nicht, da dadurch das Recht auf gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung, ohne an ELGA teilzunehmen, unterlaufen wird.
Da ELGA zudem generell nur die elektronische Vernetzung der Gesundheitsdaten von Patient*innen ermöglichen soll, scheint nicht zur Gänze nachvollziehbar zu sein, warum ein Leistungsmanagement zwar mit ELGA, nicht aber mit der E-Card selbst gekoppelt sein sollte. Betroffene erachten auch die Ausstellung eines Rezepts für die Corona-Antigentests als Lösungsmöglichkeit. Auch dass. die Aussendung von gratis FFP2-Masken per Post an berechtigte Personen möglich erschien, lässt hoffen, dass auch hinsichtlich der Gratis-Antigentests eine diskriminierungsfreie Maßnahme gewollt und auch durchgeführt werden wird.
Uns ist bekannt, dass Sie als Gesundheitsminister eine Lösung schaffen wollen. Im Zusammenhang mit diesem Prozess, erlauben wir uns als Antidiskriminierungsstelle Steiermark darauf aufmerksam zu machen, dass die derzeitige Regelung eine Diskriminierung von Menschen begründet, die es dringend zu beseitigen gilt. Es bedarf somit einer Regelung die den Zugang zu gratis Tests auch für Nicht-Teilnehmer*innen von ELGA und nicht krankenversicherten Personen ermöglicht.
Gerade auch weil die Durchführung von Corona-Selbsttests einen wesentlichen Teil der bundesweiten Teststrategie darstellt und die Teilnahme an (Selbst-)Tests als zielführende Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gesehen wird, ist es zur Erreichung des gewünschten Ziels - eine hohe Durchtestung innerhalb der Bevölkerung zu schaffen - essentiell, dass alle Personen Zugang zu dieser Leistung gewährt wird!
Wir hoffen Ihnen damit ausreichend dargelegt zu haben, warum die Überarbeitung der aktuellen Regelung dringend geboten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag.a Daniela Grabovac
(Leitung Antidiskriminierungsstelle Steiermark)
1 Der Standard, Gratistests in Apotheken sorgen für Warteschlangen- und machen Ärger, https://www.derstandard.at/story/2000124552737/gratistests-in-apotheken-sorgen-fuer-warteschlangen-und-manchen-aerger (abgerufen am 12.03.2021).
2 Vgl. dazu Fuchs, Nicht-krankenversicherte Personen in Österreich- empirische Erkenntnisse, https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.845161&portal=svportal (abgerufen am 12.03.2021).
3 Riffer/Schenk, Lücken und Barrieren im österreichischen Gesundheitssystem aus Sicht von Armutsbetroffenen, http://www.armutskonferenz.at/files/armkon_barrieren_luecken_gesundheitssystem-2015_1.pdf (6, abgerufen am 12.03.2021).
4 DiePresse, Selbsttests in Apotheken, https://www.diepresse.com/5943710/selbsttests-in-apotheken-arztekammer-kritisiert-ausschlusse (abgerufen am 12.03.2021).
5 DerStandard, Krankenkassen geben Daten für Coronavirus-Forschung frei, https://www.derstandard.at/story/2000116442277/coronavirus-krankenkassen-geben-daten-fuer-forschung-frei (abgerufen am 12.03.2021).