Online-Hass-Expertin übt Kritik am neuen Paket gegen Hass im Netz
Die InitiatorInnen von Österreichs umfangreichster App zum Melden von Hass im Netz sehen Lücken im heute vorgestellten „Gesetz zur Plattformverantwortlichkeit“: Regierung unterschätze den Umfang des Problems.
Insgesamt sei das heute von der Bundesregierung vorgestellte Gesetz gegen Hass im Netz ein großer Schritt in die richtige Richtung, sagt Daniela Grabovac, Initiatorin von BanHate (www.banhate.com), der europaweit ersten App zum Melden von Hasspostings. Mit durchschnittlich mehr als 2000 Meldungen pro Jahr zu Online-Hass verfügt BanHate über das umfangreichste Datenmaterial zum Thema Hasspostings in ganz Österreich.
Genau aus diesem Grund zeigt sich die Online-Hass-Expertin verwundert über die in der heutigen Pressekonferenz genannten Zahlen, laut denen durch das neue Gesetz etwa tausend Meldungen von Hasspostings an die zuständigen Gerichte erwartet werden. „Die Regierung unterschätzt aus unserer Sicht den Umfang des Problems. Wir gehen von einer viel größeren Flut an Meldungen aus. Es droht eine Überlastung der Gerichte, sollte es nicht zu einer Aufstockung des Personals kommen." Das Problem von Hass im Netz werde laut Grabovac immer akuter: Allein in den vergangenen beiden Wochen gingen über die BanHate-App insgesamt 250 Meldungen ein.
Kritik übt die BanHate-Initiatorin auch daran, dass österreichische Zeitungsforen vom geplanten Gesetz ausgenommen sind. Grabovac: „Unserer Erfahrung nach kommt es gerade bei politischen Diskussionen in den Foren der Zeitungsmedien verstärkt zu Online-Hass. Zudem sehe ich die Gefahr, dass sich Hass nun zunehmend in die Foren der Zeitungsunternehmen verlagern könnte." Die Erfahrung zeigt aus der Bearbeitung der Meldungen der BanHate-App, dass trotz bestehender Forenregeln, Moderation und nachträglicher Freigabe von Kommentaren, oftmals strafrechtlich relevante Beiträge vorgefunden werden. Insgesamt betreffen 15 Prozent aller Hassmeldungen über die BanHate-App Zeitungsforen.
Positiv sieht Grabovac die geplanten Geldbußen gegen die Betreiber von Plattformen wie etwa Facebook von bis zu zehn Millionen Euro, wenn strafbare Hassreden nicht fristgerecht gelöscht werden. „Weiters begrüßen wir die Strafbarkeit des sogenannten Upskirting, besonders die Ermittlungspflicht bei Beleidigung sowie die neuen rechtlichen Möglichkeiten bei Cybermobbing und Verhetzung."
Über BanHate
Betrieben wird die europaweit erste App zum Melden von Hasspostings von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark mit Sitz in Graz. Seit dem Start der App am 19. April 2017 gingen mehr als 6000 Meldungen zu Hasspostings ein. Der überwiegende Teil der gemeldeten Inhalte betrifft Österreich, der Rest andere deutschsprachige Länder. Knapp 90 Prozent der gemeldeten Postings wurden auf Facebook veröffentlicht. Registriert sind über die BanHate-App mehr als 3000 NutzerInnen.
Statements steirischer Institutionen und Experten
Der internationale Menschenrechtsexperte und Leiter des gemeinsamen Projekts „NoHate@WebStyria" Univ.-Prof.i.R. Wolfgang Benedek meint zu der heutigen Pressekonferenz: „Zu Recht wurde nachgefragt, ob entsprechende Fortbildungen bestehen. Da genügt es nicht zu sagen, die RichterInnen sind Abwägungen gewöhnt - das weiß ich aus meinen Richtertrainings zur Meinungsäußerungsfreiheit für den Europarat. In manchen Ländern gibt es eigene PresserichterInnen, weil das doch eine spezielle Materie ist."
„Erste Erkenntnisse zum Löschverhalten von Plattformen im Rahmen des interdisziplinären gemeinsamen Projekts Nohate@WebStyria aus qualitativen Interviews und einer Inhaltsanalyse der Community-Richtlinien von Medien mit Steiermark-Bezug zeigen ein sehr diverses Bild. Gemeinsam ist den Plattformen, dass sämtliche Kommentare von Community-ManagerIinnen geprüft werden, wobei sich Medien hierbei stark auf die Community-Richtlinien berufen", heißt es aus dem Institut für Journalismus und Public Relations (PR) der FH JOANNEUM in Graz.
„Es gab in den vergangenen Monaten immer wieder die Anmerkung, dass nach Inkrafttreten des neuen Kommunikationsplattformen-Gesetz zu viel gelöscht werden könnte. Diesem befürchteten „Overblocking" wird hoffentlich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen vorgebeugt. Für einzelne NutzerInnen, deren Postings zu Unrecht gelöscht (also „overblocked") wurden, ist ein Überprüfungsverfahren vorgesehen. Dieses soll von der KommAustria als Beschwerdestelle durchgeführt werden. Es soll also ein Zusammenspiel der Plattformen, der Beschwerdestelle, aber auch der Staatsanwaltschaften und Zivil- und Strafgerichte geben. So könnte sich die Praxis der Plattformen - mit sanftem oder härterem Druck - über die Jahre der österreichischen Rechtslage annähern", sagt Univ.-Ass. Mag. Gregor Fischer, UNI-ETC, Karl-Franzens-Universität Graz.
Zu NoHate@WebStyria
Im Projekt beschäftigen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen (Rechts-, Politik-, Sozial- und Medienwissenschaften) mit den Auswirkungen und Folgeerscheinungen des ständigen Umgangs mit digitalen Medien, wobei digitale Kommunikationsmöglichkeiten wie soziale Medien (z. B. Facebook, Twitter) oder Zeitungsforen fokussiert werden. Am Beispiel des aktuellen Themas „Online Hate Speech" werden neue gesellschaftliche Herausforderungen auf unterschiedlichen Ebenen analysiert, mit dem Ziel, den Status quo zum Thema in der Steiermark zu erheben. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf drei Aspekte näher eingegangen: Was ist medientechnisch möglich, was ist rechtlich erlaubt und was ist ethisch vertretbar?
ProjektpartnerInnen
Die menschenrechtliche Expertise des UNI-ETC, die sozial- und medienwissenschaftlichen Kompetenzen des Web Literacy Lab am Institut für Journalismus und Public Relations der FH Joanneum und die rechtswissenschaftlich-praktische Erfahrung der Antidiskriminierungsstelle Steiermark ergänzen und bereichern einander im Rahmen von „NoHate@WebStyria".