Stellungnahme anlässlich der andauernden COVID-19-Pandemie zur Problematik der sozialen, politischen als auch wirtschaftlichen Diskriminierung verschiedener Gruppierungen
verfasst im Rahmen der Lehrveranstaltung „Legal Clinic Antidiskriminierung und Integrationsfragen"1 von Ayshe Bayik, Anna Greyer, Jakob Santner und Aida Kadic
In den letzten Monaten meldeten sich verschiedene Menschen bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark mit unterschiedlichen Anliegen, von denen man vorerst nicht ausgegangen wäre, dass diese Art von Diskriminierung aufgrund von Corona zum Vorschein kommen könnte. In weiterer Folge können nur auszugsweise einige Problemfelder im Text näher beschrieben werden.
Diskriminierung in der Wirtschaft
Am 13. März 2020 kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz gemeinsam mit den Innen- und Gesundheitsministern in einer Pressekonferenz an, ab dem folgenden Montag das soziale Leben auf ein Minimum zu reduzieren. Daraufhin wurden vorerst etliche Geschäfte - ausgenommen waren jene, die der Grundversorgung dienen - geschlossen. Restaurants, Gasthäuser, Bars und Kaffeehäusern war es im Gegensatz nur mehr erlaubt, bis 15.00 Uhr geöffnet zu haben. Für Lieferservices und Gästebeherbergung gab es jedoch wieder Ausnahmen. Betriebe, die Einnahmen in der Nacht erzielen, wie Bars, Discos und Nachtclubs, mussten schließen.2
Anzumerken ist hierbei, dass trotz der Schließungen von Gärtnereien und Baumärkten, der Lebensmitteleinzelhandel Pflanzen, Baumaterialien und sonstige Non-Food Artikel verkaufte. Diese Vorgehensweise wurde als grob unfair erachtet und es wurde daher versucht eine Gesetzesklarstellung beim Gesundheitsminister zu erwirken.3 Des Weiteren gilt es aus Sicht der Vermeidung von Diskriminierung zu hinterfragen, weshalb Unternehmen wie Restaurants oder Bars nur bis 15.00 Uhr bzw. bis 1.00 Uhr, Unternehmen aus anderen Sparten jedoch länger öffnen durften bzw. keinem Zeitlimit mehr unterliegen.
Nach Ostern verkündete die Bundesregierung in einer weiteren Pressekonferenz, dass kleine Geschäfte für den Verkauf von Waren, Handwerksbetreibe sowie Bau und Gartenmärkte unter Auflagen wieder öffnen können. Dabei durfte die Verkaufsfläche nicht mehr als 400 m² betragen, dies galt wiederum nicht für Bau- und Gartenmärkte. Die maximale Kapazität musste durch Einlasskontrollen sichergestellt werden, faktisch bedeutete das, dass nur ein Kunde pro 20 m² anwesend sein konnte.4 Insbesondere die Auflage, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 400 m² öffnen durften, hingegen andere mit größerer nicht, ist zu kritisieren, da hier keine ausreichende sachliche Rechtfertigung gegeben ist und demnach eine Diskriminierung gegenüber den anderen Unternehmen entstand.
Diskriminierung in der Arbeitswelt
Neben sehr vielen Unternehmen waren auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von COVID-19-Maßnahmen teils stark betroffen, wie am Beispiel Homeoffice deutlich wird: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit ließ die Arbeit von zu Hause aus verschwimmen. Oftmals befürchteten Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die Kontrolle über die Arbeitszeit zu verlieren, also wie lange bzw. wie viel gearbeitet wurde. Weiters waren Berufstätige mit Betreuungspflichten zusätzlich mit Herausforderungen konfrontiert. Besonders bestand für Frauen die Gefahr, dass wieder Geschlechterstereotypen herrschten und es folglich zur geschlechtsbezogenen Diskriminierung kam. Das heißt, ein überwiegender Teil von Frauen übernahm Haushalt und Kinderbetreuung, selbst wenn beide Elternteile im Homeoffice arbeiteten.5 Aber auch die (überzogene) Überwachungsmöglichkeit des Arbeitgebers, die im Zuge des Homeoffice mittels Kontrollsoftware möglich war, sei hier erwähnt.6 Diese Möglichkeiten der Überwachung sind in Österreich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im § 96 ArbVG stark eingeschränkt.7 Weiters ortete die Antidiskriminierungsstelle Steiermark bereits Ende April eine Ungleichbehandlung bezüglich des vorzeitigen Mutterschutzes für schwangere Selbstständige gegenüber Angestellten.8 Das verpflichtende Tragen von MNS-Masken für Physiotherapeutinnen durch den unmittelbaren Kontakt zu den Patientinnen und Patienten gefährdet das ungeborene Kind. Die angestellten Physiotherapeutinnen wurden daraufhin in anderen Bereichen des Betriebes eingesetzt oder unter Entgeltfortzahlung freigestellt. So eine Möglichkeit wurde jenen selbständigen Physiotherapeutinnen von der Sozialversicherungsanstalt für Selbständige nicht gewährt. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich keineswegs gerechtfertigt und verstößt ebenso gegen § 102 Abs. 5 iVm § 102a GSVG, welcher Schwangeren als besonders schutzwürdige Gruppe eine Betriebshilfe in solchen Fällen zusichert.
Diskriminierung aufgrund der Ethnie
Seit Beginn der globalen Ausbreitung der Corona-Pandemie verstärkten sich diskriminierende und rassistische Äußerungen vor allem gegenüber Personen mit einem asiatischen Erscheinungsbild bzw. einer asiatischen Herkunft. Eine ungerechtfertigte Differenzierung liegt dann vor, wenn an Merkmale wie die Herkunft, Kultur, Muttersprache, Hautfarbe, Sitten oder Religionen geknüpft wird.9
In §115 StGB findet sich eine rechtliche Schutzbestimmung für Beschwerden gegen diskriminierende Beschimpfungen und Beleidigungen. Nach §117 Abs. 3 StGB besteht mit Ermächtigung des Verletzten eine Berechtigung zur Anklage. § 283 Abs. 1 nennt als zu schützende Merkmale: Hautfarbe, Ethnie, Sprache, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung.10
Trotz des Verbots der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, wurden diskriminierende Äußerungen auf der Straße, Ausgrenzungen, Beleidigungen bis hin zu Drohungen tagtäglich gemeldet. Vorfälle wie Verweisungen aus Geschäften und Restaurants, üble Nachrufe in der Öffentlichkeit bis hin zum Besprühen von Desinfektionsmittel dieser Menschengruppe, waren keine Seltenheit. Manche Personen wurden sogar direkt aufgefordert, das Land zu verlassen und in ihr Heimatland zurückzukehren.11
Als Beispiel kann auch das Interview eines ehemaligen österreichischen Politikers herangezogen werden. In diesem bezeichnet er COVID-19 nicht nur als „Schlitzaugenvirus", sondern Chinesen als dreckiges, schmutziges Volk, welche ohne Manieren alles essen würden, was kein Tisch sei.12 Er ist der Ansicht, dass China zur Rechenschaft gezogen werden soll und auch entsprechende Entschädigungszahlungen an Österreich leisten muss.13
Auch wurden immer mehr Fälle des sogenannten „racial profiling" bekannt. Hierbei handelt es sich um polizeiliche Kontrollmaßnahmen, welche im Falle der Corona-Pandemie gezielt gegen Personen bestimmter Ethnien oder eines bestimmten Aussehens gerichtet sind.14
Die Auswirkungen der Diskriminierungswelle spürten auch viele China Restaurants, da diese nicht mehr aufgesucht wurden und somit lange Zeit leer standen.15
Aufgrund der Ereignisse wurde das Hashtag mit dem Namen #IchbinkeinVirus ins Leben gerufen, der im Netz darauf aufmerksam machen soll, dass nicht jede Chinesin oder jeder Chinese automatisch mit dem Virus in Assoziation gebracht werden darf.16
Diskriminierung aufgrund von Homeschooling
Auch in Bezug auf das Homeschooling von Schülerinnen und Schülern ist derzeit ersichtlich, dass Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, welche mangelnde Deutschkenntnisse aufweisen, oft schlechter gestellt sind als Kinder aus deutschsprachigen Familien. Ebenso betrifft dies Kinder aus bildungsfernen Familien. Vielen Schülerinnen und Schülern fällt es deshalb schwer, selbstständig ihren Schulalltag zu organisieren und ohne pädagogische Unterstützung von zu Hause dem Unterricht zu folgen und einen dementsprechenden Lernfortschritt zu erzielen.
Gerade jenen aus sozial schwachen Schichten fällt die aktive Teilnahme am Unterricht umso schwerer, da sie oft nicht die notwendigen technischen Hilfsmittel zur Verfügung haben. So sollten durch die Maßnahmen des Bundesministers vor allem auch jene Familien besonders unterstützt werden, die zusätzliche technische Ausstattung und Know-how benötigen. Denn gerade Bildungschancen stellen ein wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung dar.17
Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit
Auf der einen Seite will die Regierung durch die Schutzmaßnahmen das Volk schützen und die Verbreitung von COVID-19 eindämmen, gleichzeitig greift sie aber in das Recht auf persönliche Freiheit gem. Art. 5 EMRK und Art. 1 PersFrBVG ein. Zu diesen Eingriffen kam es in erster Linie durch die Ausgangsbeschränkungen. Die Bevölkerung durfte nur unter bestimmten Umständen das Haus verlassen und konnte sich im Freien nur eingeschränkt bewegen. Rechtlich ist in Krisenzeiten aber einiges möglich.18
Die Frage der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Eingriffe ist nach wie vor unklar. Dies wird der Verfassungsgerichtshof in naher Zukunft entscheiden müssen.19
Diskriminierung aufgrund des Alters
Es kam auch vielerlei zu Altersdiskriminierungen. Menschen über 65 Jahren wurden sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Leben diskriminiert. Viele hatten mehrere Wochen keinen bzw. nur eingeschränkten persönlichen Kontakt zur Familie und zu Freunden. Alle Personen zwischen 60 und 64 Jahren genossen hingegen - obwohl sie in derselben Altersgruppe wie 65-Jährige sind - mehr Freiheit. Eine Frage zur Wirksamkeit des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der sachlichen Rechtfertigung solcher Regelungen. Zudem wurde in Frankreich und anderen Ländern auf medizinische Methoden aus Kriegszeiten zurückgegriffen, indem alte Menschen sediert statt behandelt wurden.20
Kinder hingegen wurden als regelrechte „Virenschleudern" und „Superspreader" bezeichnet, wenn es um die Übertragung von Corona ging.21 Dies stellte auch einen Mitgrund dar, warum Schulen und Kindergärten vorerst geschlossen wurden. Berichtet wurde beispielsweise auch von Supermärkten und kleineren Geschäften, welche Kindern keinen Zutritt erlaubten, was besonders alleinerziehende Eltern vor große Herausforderungen stellte.22
Diskriminierungen auf internationaler Ebene
Neben dem medialen Aufschrei in Österreich waren weltweit noch gröbere Eingriffe in Grundrechte zu verzeichnen: Beispielsweise erließ die türkische Regierung eine kurzfristige totale Ausgangssperre in 31 Städten etwa 2 Stunden vor Beginn des Verbots. Dadurch kam es zu Panikkäufen und Massenansammlungen in vielen Städten. Diese Anordnung, die eigentlich zum Schutz der Menschen verhängt wurde, stellte stattdessen eine viel größere Ansteckungsgefahr für die türkische Bevölkerung dar.23 Zudem wurden totale Ausgangssperren über gesamte Wochenenden angeordnet, diese betrafen vor allem die ältere Bevölkerung und auch Jugendliche unter 18 Jahren.24
Eingriff in die Eigentumsfreiheit
Ein medial viel diskutiertes Thema waren die sogenannten „Zweitwohnsitztouristen".25 Die Bürgermeister des Ausseerlandes haben sich mit einer Petition wegen den Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzern an das Land Steiermark gewandt. Diese forderten darin, die Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer dazu zu bewegen, die Corona-Pandemie entweder im Ausseerland oder bei ihrem eigentlichen Hauptwohnsitz zu verbringen und somit den genannten „Tourismus" zu unterbinden. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fühlten sich dadurch diskriminiert und hatten Sorge, ihren Zweitwohnsitz nicht mehr entsprechend nutzen zu können. Rechtlich wurde aber relativ bald geklärt, dass ein Unterbinden der Nutzung auf verfassungsrechtlicher Ebene (Art. 6 Abs. 1 StGG; Art. 2 Abs. 1 4. ZPEMRK) nicht möglich ist.26 Zudem sind die Bürgermeister an das Sachlichkeitsgebot des Art. 7 B-VG gebunden und ein Ausschluss der Eigentümerinnen und Eigentümer findet keine sachliche Rechtfertigung. Das Sperren der Parkplätze rund um „Tourismus-Hotspots" wie beispielsweise in Salzburg ist aufgrund der ortspolizeilichen Verordnungen zulässig und zur Verhinderung der Ansteckung durch das Corona-Virus auch gerechtfertigt.27 Hierbei wäre auch die anfängliche Unsicherheit über den Besuch der Partnerin bzw. des Partners, welche bzw. welcher in einem anderen Haushalt lebt zu erwähnen. Das Sozialministerium stellte auf Anfrage jedoch klar, dass der Ausschluss des Besuchsrechts getrenntlebender Paare gleichheitsrechtlich nicht möglich ist und sprach zugleich aber die Empfehlung aus, die Kontakte, wenn möglich auf ein Minimum zu reduzieren.
Der sogenannte Härtefall-Fonds Phase 2 der WKÖ sollte die wirtschaftliche Absicherung von Ein-Personen-Unternehmen, Freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sowie Kleinstunternehmen, BGBl. Nr 432/1996 idgF, gewährleisten. Eine Plattform für 24 Stunden-Betreuerinnen aus dem EU-Ausland wandte sich mit ihrem Anliegen an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, da sie die Antragsbedingungen, insbesondere die Notwendigkeit eines inländischen Bankkontos der Pflegerinnen aber auch die Angabe einer Steuernummer, als diskriminierend erachteten. Tatsächlich verstößt Ersteres gegen die Verordnung (EU) 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012. Diese verpflichtet alle Unternehmen und Behörden - somit auch die WKÖ - IBANs aus dem gesamten EWR für Überweisungen und Lastschriften zu akzeptieren. Überweisungen auf ein nicht-österreichisches Konto im SEPA-Raum dürfen nicht verweigert werden. Da die Steuernummer erst beantragt werden muss, wenn Einkommensteuer gezahlt wird, können selbstständige Betreuungskräfte, die nicht über das Jahreseinkommen von mehr als 11 000 Euro kommen, keine Förderung nach dem Härtefall-Fonds beantragen. In diesem Fall scheint eine Diskriminierung begründet zu sein, für die eine sachliche Rechtfertigung fehlt.
Diskriminierung im Gesundheitswesen
Problematisch ist vor allem die gesundheitspolitische Situation in den Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen zu betrachten. Die Diskriminierung der werdenden Väter durch den Ausschluss bei der Geburt aber auch das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch die Mutter während der Geburt wurde kritisch hinterfragt. Daraufhin wurde durch das Gesundheitsministerium erneut eine Empfehlung am 29.05.2020 erlassen, welche die werdenden Eltern von diesen Pflichten befreit, zumal auch nachgewiesen wurde, dass der Einfluss durch die geringe Sauerstoffzufuhr für das ungeborene Kind negativ sein kann.28 Darüber hinaus ist die Vorgehensweise der Krankenhausträger fragwürdig, indem einst dringende Operationen nun doch verschoben und die Kapazitäten auf unter die Hälfte des Normalbetriebs heruntergeschraubt wurden. Die Patientinnen und Patienten werden vom Krankenhaus zurückgewiesen, um Betten für COVID-19-Patientinnen und Patienten freihalten zu können - von denen es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht ansatzweise in dem Ausmaß gab.29
Gesichtsvisiere können als Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.30 Diese Bestätigung des Ministeriums ließ den Gehörlosenverbund sprichwörtlich aufatmen. Die indirekte Diskriminierung gehörloser Mitbürgerinnen und Mitbürger durch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum stellte eine große Herausforderung in der Kommunikation dar. Zudem wurde oft bei Ansprachen der Bundesregierung auf die Untertitel für Gehörlose verzichtet - ein untragbarer Zustand für den Gehörlosenbund, welcher ein selbstbestimmtes und barrierefreies Leben seiner Mitglieder schon letztes Jahr in einer Aussendung anlässlich der Einsparungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk forderte.31
Schlussfolgerung
Durch das nachträgliche Verhalten der Regierung selbst wird deutlich, dass einige Maßnahmen durchaus überzogen und völlig unverhältnismäßig gesetzt wurden. Viele Verwaltungsstrafen wurden durch Gerichte bereits aufgehoben und auch in einigen Bundesländern bereits vor Zahlung als gegenstandslos erklärt. Zur Eindämmung von COVID-19 sind Maßnahmen durchaus notwendig und sinnvoll, jedoch sollte das Ermessen bei der Gesetzgebung nicht in diesem Maß ausgeschöpft werden. In Anbetracht einer möglichen zweiten Welle ist der Antidiskriminierungsstelle Steiermark vor allem ein Anliegen diskriminierende rechtliche Regelungen als auch das Verhalten der österreichischen Gesellschaft positiv zu beeinflussen und auf vorherige Problemfelder, wie in dieser Stellungnahme auszugsweise geschildert, aufzuzeigen.
1 Lehrveranstaltungsleiterin Mag.a Daniela Grabovac, am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
2 https://orf.at/stories/3157719/(abgerufen am 27.07.2020).
3 https://www.noen.at/niederoesterreich/wirtschaft/trotz-corona-krise-warum-lebensmittelhaendler-weiter-pflanzen-verkaufen-niederoesterreich-redaktionsfeed-coronavirus-lebensmittelhaendler-198119561(abgerufen am 27.07.2020.
4 https://news.wko.at/news/kaernten/Corona-Update-06.-April-2020.html (abgerufen am 27.07.2020).
5 https://cms.falter.at/blogs/btoth/2020/03/25/mit-corona-zurueck-in-die-1950er-jahre/?ref=homepage (abgerufen am 27.07.2020).
6 https://futurezone.at/digital-life/wie-arbeitgeber-ihre-mitarbeiter-im-homeoffice-ueberwachen/400791233 (abgerufen am 27.07.2020).
7 https://awblog.at/covid-19-risiken-homeoffice/ (abgerufen am 27.07.2020).
8 https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5805242/Schutzausruestung_Coronakrise-bringt-Dilemma-fuer-schwangere (abgerufen am 27.07.2020).
9 https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/haufig-gestellte-fragen#Was_bedeutet_bdquo_ethnische_Zughoerigkeit_ldquo_ (abgerufen am 27.07.2020).
10 https://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/cms/dokumente/11758063_74229405/686c203c/leitfaden3.pdf (abgerufen am 28.07.2020).
11 https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/Dokumente_ohne_anzeige_in_Publikationen/20200504_Infopapier_zu_Coronakrise.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (abgerufen am 28.07.2020).
12 https://www.derstandard.at/story/2000117729581/schlitzaugen-virus-rassistische-tirade-von-petzner-laesst-wogen-im-netz (abgerufen am 28.07.2020).
13 https://kurier.at/politik/inland/schlitzaugenvirus-zanger-zeigt-petzner-wegen-verhetzung-an/400875515 (abgerufen am 28.07.2020).
14 https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/308350/racial-profiling-institutioneller-rassismus-und-interventionsmoeglichkeiten (abgerufen am 28.07.2020).
15 https://www.dw.com/de/ein-essen-aber-bitte-ohne-coronavirus/a-52254562 (abgerufen am 28.07.2020).
16 https://www.derstandard.at/story/2000114865902/ich-bin-kein-virus-wienerin-setzt-in-u-bahn-mit (abgerufen am 28.07.2020).
17 https://www.derstandard.at/story/2000116590897/auf-sich-alleine-gestellt (abgerufen am 28.07.2020).
18 https://www.addendum.org/coronavirus/ausnahmezustand/ (abgerufen am 28.07.2020).
19 https://www.derstandard.at/story/2000117002393/der-verfassungsgerichtshof-will-zuegig-uebercorona-massnahmen-entscheiden (abgerufen am 28.07.2020).
20 https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-04/coronavirus-frankreich-triage-altenheime-todesfaelle (abgerufen am 28.07.2020).
21 https://www.derstandard.at/story/2000117103276/kinder-sind-eher-keine-coronavirenschleudern (abgerufen am 28.07.2020).
22 https://www.merkur.de/welt/coronavirus-kinder-schulen-ansteckung-virologe-sars-cov-2-studien-kitas-infektion-zr-13795106.html (abgerufen am 29.07.2020).
23 https://www.derstandard.at/story/2000116774743/ausgangsverbot-uebers-wochenende-in-31-tuerkischen-staedten (abgerufen am 29.07.2020).
24 https://www.diepresse.com/5814581/coronavirus-ausgehverbot-in-15-turkischen-provinzen (abgerufen am 29.07.2020).
25 https://steiermark.orf.at/stories/3042545/ (abgerufen am 29.08.2020).
26 https://www.arf.at/2020/04/03/ausseerland-salzkammergut-petition-aller-buergermeister-wegen-zweiwohnungsbesitzern-an-das-land/ (abgerufen am 29.07.2020).
27 https://volksblatt.at/coronavirus-sperre-von-strassen-und-parkplaetzen-zu-ostern-in-salzburg/ (abgerufen am 29.07.2020).
28 https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Gesundheit-und-Pflege.html (abgerufen am 29.07.2020).
29 https://www.addendum.org/coronavirus/schieben-wir-zu-viele-operationen-auf/ (abgerufen am 29.07.2020).
30 https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html (abgerufen am 29.07.2020).
31 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191011_OTS0152/orf-sparstift-diskriminiert-gehoerlose-menschen (abgerufen am 29.07.2020).