Hasspostings-Expertin: Digitales Vermummungsverbot löst das Problem der Hasspostings nicht
Mit der Einführung von BanHate hat die Antidiskriminierungsstelle Steiermark im April 2017 europaweit die erste App zum Melden von Hasspostings initiiert: Seitdem gingen über die BanHate-App knapp 3800 Meldungen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz bei der Stelle ein. Auch aus diesem Grund verfügt die Antidiskriminierungsstelle Steiermark über ein großes Know-how zu diesem sensiblen und gesellschaftlich sehr aktuellen Thema.
Das sogenannte „Digitale Vermummungsverbot", das von der Regierung gerade in Begutachtung geschickt wurde, sieht Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, kritisch: „Nach unseren Erfahrungen wird ein digitales Vermummungsverbot das Problem der Hasspostings nicht lösen. 80 Prozent der über die BanHate-App gemeldeten hasserfüllten und hetzerischen Postings stammen von Facebook und damit von jener Plattform, auf der schon heute der Großteil der Userinnen und User mit Klarnamen kommuniziert. Zudem müssten entsprechende Instrumente in der Strafverfolgung geschaffen werden und es muss dafür gesorgt werden, dass für Fälle wie jene von Sigi Maurer auch tatsächlich rechtliche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Hier wäre auch der Ausbau der zu agierenden Behörden wünschenswert.
Im Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Inhalten im Internet mangelt es einerseits am Unrechtsbewusstsein der Userinnen und Usern, andererseits sind die Provider sowie die Forenbetreiberinnen und Forenbetreiber gefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um solche Postings zu erkennen und gegebenenfalls zu löschen.
Wünschenswert wäre hierbei auch die Mitteilung an Urheberinnen und Urheber warum Inhalte als strafrechtlich relevant eingestuft wurden. So könnte eventuell auch eine Tätereinsicht erzielt werden.
Seit 2016 gibt es von der EU einen freiwilligen Verhaltenskodex, worin zahlreiche IT-Unternehmen von Facebook über Google bis YouTube versprechen, Hasspostings innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Allerdings gibt es dazu keine rechtlich bindende Verpflichtung und somit auch nicht die erhofften Verbesserungen. Genau hier wäre die Regierung nun gefordert, entsprechende Richtlinien zu setzen und Gesetze zu schaffen, um die tatsächliche Löschung von strafrechtlichen Online-Inhalten zu erzielen."
Die Klarnamenpflicht ist als Klarnamenpflicht light, laut Grabovac, prinzipiell zu begrüßen, allerdings sollen sensible Daten abgefragt werden und es müsse hier die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben garantiert und Gefahren vor Datenmissbrauch vorgebeugt werden. Hass im Netz gibt es zudem auch auf kleineren Plattformen, ein Ausschluss dieser Plattformen wird somit auch nicht als zielführend erachtet.
Es braucht die Berücksichtigung der unterschiedlichsten Aspekte, um für „Sorgfalt und Verantwortung im Netz" zu sorgen.