Hasspostings im Internet
Klarnamenpflicht in sozialen Medien als Mittel gegen Hasspostings
Ein Vorstoß rund um das Thema Hasspostings im Internet kommt zum Ende des Jahres von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Grund sind die aktuellen Zahlen der im Jahr 2016 gemeldeten Fälle von Diskriminierung im Internet. Demnach haben sich in den vergangenen zwei Jahren die Fälle von Hasspostings im Internet beinahe verdreifacht. 109 Fälle wurden in diesem Jahr der Antidiskriminierungsstelle Steiermark gemeldet. "Diese Statisktik verdeutlicht die Brisanz des Themas. Hetze und Hass in den sozialen Medien stehen auch in der Steiermark an der Tagesordnung und reichen von Beschimpfungen bis hin zu Mordrohungen", sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Dringend empfohlen wird daher die Einführung einer Klarnamenpflicht. Das bedeutet, die Person muss sich mit bürgerlichem Namen beim Provider registrieren und ist sich dessen gewahr, dass sie nicht mehr anonym agiert und ihr Handeln Konsequenzen haben kann. "Aber auch wir als Gesellschaft selbst sind gefordert, aktiv gegen Hasspostings vorzugehen", sagt Grabovac. Dazu plant die Antidiskriminierungsstelle Steiermark im kommenden Jahr eine App zu veröffentlichen, die das Melden von Hasspostings vereinfachen soll. Grabovac: "Meist entwickelt sich durch das Stehenlassen eines Hasspostings ein Verstärkungseffekt, sodass andere sich bemüsigt fühlen, Schlimmeres weiterzuposten und sich dies aufschaukelt." Um europaweit zukünftig vernetzter gegen Hasspostings auftreten zu können, ist die Antidiskriminierungsstelle Steiermark jüngst dem Netzwerk "No Hate Speech Movement" beigetreten (www.nohatespeechmovement.org).
Grabovac erinnert in diesem Zuge daran, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung laut Artikel 10 der Europäichen Menschenrechtskonvention nicht unbegrenzt ist, sondern auch mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist. Eingeschränkt ist die Meinungsfreiheit laut Gesetz unter anderen etwa aus Gründen des Ehrschutzes sowie der Wahrung der Rechte Dritter oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhütung von Straftaten. "Uns fällt auf, dass gerade die vermeintliche Anonymität des Internets viele zum Trugschluss verleitet, alles ohne Konsequenzen äußern zu können", so Grabovac. Der Grazer Stadtrat Kurt Hohensinner ruft die Community auf, selbst aktiv gegen anonyme Hassposter vorzugehen und diese mit dem Hashtag #zeigdeingesicht aufzufordern, mit ihren eigenen Namen für das Posting einzustehen.
Eine weitere Möglichkeit besteht laut Antidiskriminierungsstelle Steiermark auch in der Inpflichtnahme von Providern. Diese könnten rechtlich verpflichtet werden, Hasspostings zu löschen und anzuzeigen, ansonsten würden sie sich selbst strafbar machen. Zwar gilt bis dato ein Haftungsprivileg, nachdem Provider nicht für Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer haften. Dies könnte aber durch die gesetzliche Einstufung der Provider als Medienunternehmen geändert werden.
Auch die 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutz-Grundverordnung könnte die Einführung einer Klarnamenpflicht bewirken: Portalbetreiber sollen demnach eine Alterskontrolle bei Jugendlichen vornehmen, was auch zu einer Personenfeststellung und somit zur Klarnamenpflicht führen dürfte. Dazu ist in der Datenschutz-Grundverordnung die anonyme Nutzung eines Telemediendienstes nicht zwingend vorgesehen.
Landesrätin Doris Kampus: Zivilcourage von uns allen ist gefordert
"Von der Gewalt durch Worte zur Gewalt durch Taten ist es oft nur ein kleiner Schritt. Daher müssen wir stärker gegen Hass im Netz und in sozialen Medien vorgehen. Die Klarnamenpflicht ist ein geeignetes Mittel dazu. Ein anderes ist hinschauen statt wegschauen. Die Zivilcourage von uns allen ist gefordert, diesen Auswüchsen entgegenzutreten."
Stadtrat Kurt Hohensinner: Community soll den Druck auf anonyme Poster mit #zeigdeingesicht erhöhen
„Die vermeintliche Anonymität im Internet führt zu einer starken Zunahme von Hasspostings in sozialen Medien. In den vergangenen beiden Jahren haben sich die Meldungen an die Antidiskriminierungsstelle in diesem Bereich beinahe verdreifacht. Die Brisanz des Themas nimmt damit immer stärker zu. Wir wollen, dass alle Menschen mit ihrem eigenen Namen für ihre Postings einstehen. Diese Klarnamenpflicht soll über mehrere Wege erreicht werden. Einerseits ist der Gesetzgeber gefordert entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Andererseits müssen auch die Betreiber von sozialen Medien und Foren verstärkt in die Pflicht genommen werden. Zuguterletzt ist auch die Community selbst aufgerufen aktiv zu werden. Anonyme User oder Fake-Profile sollen in Zukunft mit dem Hashtag #zeigdeingesicht aufgefordert werden, mit ihrem eigenen Namen für das Posting einzustehen."
Monika Wogrolly: Nebenprodukte einer sozialen Verrohung
Monika Wogrolly, Psychotherapeutin und Autorin: "Soziale Verantwortung, Selbstkontrolle und kultivierte Umgangsformen werden im Internet durch grassierende Phänomene wie Cyber-Mobbing und Cyber-Bullying gefährdet. Die Anonymität und Entscheidungsgewalt, impulsiv verbale Rundumschläge zu begehen, sind Nebenprodukte einer sozialen Verrohung. Dagegen steuern kann man beispielsweise mittels Gelassenheit. Denn jede Art von Reaktion, auch Ablehnung und Zurückweisung, bedeutet für den Hassposter einen geheimen Triumpf. Und steigert sein Verlangen nach öffentlicher Aufmerksamkeit."
Ewald Pfleger: Kultur der Postings hat sich sehr verändet
Ewald Pfleger, Musiker (OPUS): "Ich bin für die freie Meinungsäußerung, aber gegen jede Diskriminierung. Seit es Internet gibt, hat sich die Kultur der Postings sehr verändert. Waren es anfangs und lange Zeit anonyme Zeilen, die Leute mit extremen Standpunkten verfassten, so sind die Grenzen seit einiger Zeit aufgerissen worden und viele Hasspostings werden bereits ganz offiziell mit dem eigenen Gesicht z.B. auf Facebook präsentiert. Das ist eine Entwicklung zur Verrohung in der Kommunikation, die ich nicht unterstützen kann und sehr schade finde. Wir Musiker sind da anders, und ich kenne sehr viele, die die Gleichbehandlung aller Menschen, egal welcher Nationalität sie entstammen, fordern. Denn Musik ist eine Sprache, die die ganze Welt versteht und verbindet und sie wird dabei auch in Zukunft eine große Rolle spielen."
Mario Haas: Die Gemüter sind oft überhitzt
Mario Haas, Fußballtrainer und Sturm-Legende: "Im Internet, einem Ort wo viele Menschen aufeinander treffen, können stressige Situationen Emotionen offenlegen und immanenten Hass nach außen tragen. Im Sport, gerade beim Fußball sind die Gemüter oft erhitzt und es werden Kommentare geäußert, die über die Grenzen der Meinungsfreiheit hinausgehen. Fairness am Sportplatz wie auch in den sozialen Netzwerken ist unumgänglich. Beschimpfungen aufgrund der Herkunft, Sprache oder des Äußeren dürfen den eigentlichen Grundgedanken des ‚Fair play‘ nicht überschatten. Ich möchte Menschen wieder dazu aufrufen, sich auf das Wesentliche zu besinnen und Sport ausschließlich an der Leistung und nichts anderem zu messen. Höher, schneller, weiter - ist der einzige Gedanke, der im Sport zählen darf."
Was sind Hasspostings?
Hasspostings sind solche, die angriffige Äußerungen in Postings wiedergeben, die einen Straftatbestand nach dem StGB erfüllen, meist Verhetzung, Beleidigung, üble Nachrede sowie ein Tatbestand nach dem Verbotsgesetz.
Klarnamenpflicht in Österreich
In Österreich besteht keine allgemeine Klarnamenpflicht. Dazu hat etwa der Verwaltungsgerichtshof bereits 1990 (VwSlg 13164 A/1990) ausgesprochen, dass die Verwendung eines Decknamens (Pseudonym) im privaten und beruflichen Bereich, ausgenommen gegenüber Behörden, zulässig ist. Ungeachtet dessen wäre zu berücksichtigen, dass sich eine Verpflichtung zur Verwendung des bürgerlichen Namens aus Verträgen oder den AGB ergeben kann, in denen sich die Vertragspartner etwa verpflichten, ihre bürgerlichen Namen anzugeben.
Facebook und die Klarnamenpflicht
Facebook setzte vor wenigen Jahren die Klarnamenpflicht für seine Nutzer ein und sperrte die Profile von zahlreichen Mitgliedern, die offenkundig keinen vollständigen, korrekt anmutenden Vor- und Nachnamen im Profil angegeben hatten. Nur mittels Nachweis des korrekten Klarnamens - etwa durch Vorlage von offiziellen Dokumenten mit Anschrift und Name des Betroffenen - sollte/konnte daraufhin die Namensänderung und letztlich die Entsperrung des Profils erreicht werden. Angesichts des drohenden Widerstandes hat Facebook bereits vor einem halben Jahr seine Regeln zur Klarnamenpflicht aufgelockert. Seither sind Spitznamen in den Profilen erlaubt. Die Vorlage von Ausweispapieren im Wege der Legitimation ist nicht mehr erforderlich. Es genügen bereits solche Dokumente, die Name und Adresse des Betroffenen erkennen lassen. Dies können beispielsweise Stromrechnungen oder Schreiben des Vermieters sein. Inwieweit eine Prüfung der Echtheit der Dokumente vorgenommen wird und inwiefern diese personenbezogenen Daten gespeichert oder gelöscht werden, bleibt ungeklärt.