Offener Brief
an Bundesministerin für Bildung und Frauen Frau Dr.in Gabriele Heinisch-Hosek Minoritenplatz 4 1014 Wien
Graz, am 29.07.2015
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
mit Bedauern hat die Antidiskriminierungsstelle Steiermark zum dritten Mal feststellen müssen, dass die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes im Sinne eines Levelling up gescheitert ist.
Wohlwissend, dass die Beschlussfassung der Novelle nur durch einen politischen Konsens erreicht werden kann und muss, möchten wir diesem Ausschuss zur Kenntnis bringen, dass gerade ältere Menschen die Leidtragenden dieser Nicht-Novellierung sind.
Denn gerade sie sind von dieser rechtlichen Lücke im sonstigen Bereich, insbesondere im Dienstleistungssektor betroffen.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat seit ihrer Gründung im Jahr 2012 eine Vervierfachung der Fälle von Altersdiskriminierung erlebt und möchte Sie, geschätzte Ministerin, auf diesen Zustand aufmerksam machen.
Waren es im Jahr 2012 3,53% Beschwerden aufgrund des Diskriminierungsgrundes Alter, sind es 2014 schon 10,15%.
Die aktuellen Zahlen belegen eine Vervierfachung der gemeldeten Fälle innerhalb der drei vergangenen Jahre.
Die Beispiele reichen von: einer 67-jährigen Pensionistin wird ein Kleinstkredit verwehrt, ein Elektrogroßmarkt verweigert einem 70- jährigen Pensionisten die in der Werbung angepriesene
zinsenlose Ratenzahlung für ein TV-Gerät. Und vielen anderen ergeht es so.
Die UN-Expertin für die Menschenrechte Älterer Frau Kornfeld Matte empfiehlt in ihrem gerade veröffentlichten Bericht zu Österreich (Empfehlung 97) den Ausschluss von älteren Personen bei der Kreditvergabe oder im Versicherungswesen zu beseitigen, da das Alter als Kriterium unverhältnismäßig als Risikofaktor herangezogen wird und erklärt, dass der gleiche Diskriminierungsschutz im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes erfolgen sollte.“
Auch in Deutschland ist diese Thematik nicht unbekannt, so bestätigt Hanne Schweitzer, Leiterin des Büros gegen Altersdiskriminierung in Köln: „In der Bundesrepublik Deutschland haben sich die Beschwerden über Altersdiskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen fast explosionsartig vermehrt. Vor allem die Versicherungswirtschaft nutzt ihre Macht und die Lücke im AGG um die Höhe ihrer Prämien am Lebensalter der Kunden festzumachen. Das betrifft vor allem die KFZ- und die Auslandsreiseversicherungen. Bei den Banken kann die Erlangung eines Hypothekendarlehens problematisch sein, bei Mietwagenfirmen zahlen Ältere oft mehr und sogar Anbieter von Pauschalreisen nutzen das Lebensalter als Element der Preisgestaltung.“
In diesem Sinn möchten wir darauf hinweisen, dass gerade ältere Menschen, und diese bilden 20% unserer Gesellschaft, nicht die gleichen Rechte genießen können wie die restliche Bevölkerung und von Ungleichbehandlung im Dienstleistungssektor besonders betroffen sind.
Geschätzte Ministerin Frau Dr.in Heinisch-Hosek, beziehen Sie dies in den Überlegungen, Argumentationen und politischen Diskussionen mit ein, denn wir werden alle älter und könnten selbst aufgrund des Alters früher oder später diskriminiert werden!
Hochachtungsvoll,
Mag.a Daniela Grabovac
Leitung