Gemeinsam Position beziehen auf Basis unserer Rechtsordnung: Präventive Strategien im Umgang mit dem radikalen Islamismus
Präambel
Die Institutionen Afro-Asiatisches Institut (Kontakt: Dr. Claudia Unger, 0316 324434 51), Antidiskriminierungsstelle Steiermark (Kontakt: Mag. Daniela Grabovac, 0316 714 137), ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus (Kontakt: Mag. Christian Ehetreiber, 0664/3114954) und ETC Graz (Kontakt: Dr. Klaus Starl, 0316 380 1533) setzen sich in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich für folgende The-men ein: Menschenrechtsbildung, Hilfe bei Diskriminierung, Information und Aus-tausch über globale, (gesellschafts)politische und religiöse Fragen, interkultureller und interreligiöser Dialog.
Aufgrund dieser Aufgaben protestieren wir gemeinsam gegen die - im missbräuchlichen Sinne verwendeten Namen von Religion - verübten Terrorakte und Gräueltaten und informieren zugleich über unsere Bemühungen, jeder Form von Radikalisierung und Gewalt durch Angebote vor Ort entgegen zu wirken.
Die Islamische Religionsgemeinde Steiermark (Kontakt: FI Ali Kurtgöz, 0664/5122624) unterstützt diese Stellungnahme vollinhaltlich, da sie jedwede Form von Terrorismus sowie deren missbräuchliche Verquickung mit Religion ab-lehnt und alle konstruktiven Aktivitäten unterstützt, die Radikalisierung und Gewalt unterbinden.
Islamismus darf nicht mit Islam gleichgesetzt werden!
Eine klare Distanzierung von der missbräuchlichen Verwendung von Religion zur Rechtfertigung von Gewalt ist allerdings notwendig und muss von säkularen und religiösen Instanzen gleichermaßen mit Nachdruck vertreten werden. Durch den Verweis auf Religion darf nichts gerechtfertigt werden, was in Widerspruch zur Rechtsordnung und den Menschrechten steht. Ein entsprechend striktes und nachhaltiges Auftreten wird von allen, insbesondere den muslimischen VerantwortungsträgerInnen erwartet.
Radikaler Islamismus als weltweit vernetzte Bedrohung des friedlichen Zusammenlebens
Die Terrororganisation IS zählt zu den radikalsten islamistischen Organisationen, welche die Regierungen und die meisten BürgerInnen in aller Welt in berechtigte Sorge versetzen. Auch andere islamistische Terrornetzwerke wie unter anderem Boko Haram, die Taliban oder Al Kaida wollen bei aller Unterschiedlichkeit menschenverachtende und intolerante Politik- und Rechtskonzepte mit Waffengewalt und propagandistischer Infiltration durchsetzen.
Auch in Europa gelingt es dem radikalen Islamismus, seine Hetzpropaganda zu ver-breiten und insbesondere junge Menschen für terroristische Akte anzuwerben. Wir erachten den radikalen Islamismus als eine der größten Gefahren für die Demokratie, für die Sicherheit und die Freiheit und setzen uns daher strikt für die Einhaltung der Menschenrechte, für Frieden und Sicherheit ein. Wir verwehren uns auch gegen antisemitische, antiisraelische, antiamerikanische und antieuropäische Politik- und Rechtskonzepte, die mit Waffengewalt und propagandistischer Infiltration durchgesetzt werden sollen. Zudem verwehren wir uns auch gegen antiislamische Hetze und Propaganda, die ein feindliches gesellschaftliches Klima für in Österreich und in Europa lebende MuslimInnen schafft und diesen Teil der Bevölkerung ausgrenzt.
Die steirische „Charta des Zusammenlebens“
Selbstverständlich ist die Einhaltung der Rechtsordnung. Diese duldet keine von Religion, Kultur oder Tradition „abgeleiteten Sonderrechte“. Die Einhaltung der Rechtsordnung gründet auf deren innerer Akzeptanz bei den BürgerInnen und wird durch das Wirken von Verwaltung, Exekutive und Justiz gewährleistet.
Der partei- und konfessionsübergreifend akzeptierte, politisch-ideologische Grund-konses erkennt Völkerrecht, Menschenrechte, Demokratie, Gewaltenteilung, den europäischen Wertekonsens und die europäische Verfahrensrationalität der Rechtsentwicklung auf Basis von Verfassungen an und verteidigt diese gegenüber Fundamentalismen aller Art.
Der respektvolle Umgang aller Menschen auf Augenhöhe ist die Basis eines friedli-chen Zusammenlebens. Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Religionsbekenntnis, verschiedener Generationen und sexueller Orientierung usw. sind angehalten, in Familie, Schule, Arbeitswelt und Alltag gut zusammen zu leben und Gerechtigkeit, Solidarität und Gewaltfreiheit in der Alltagspraxis schrittweise umzusetzen. Damit verbunden ist die Notwendigkeit, den sozialen Frieden durch Maßnahmen für Erwerbsarbeit, Bildung und Prävention zu stärken und den Menschen Zukunfts- und Lebensperspektiven zu eröffnen. Fundamentalistische Hetzpropaganda gedeiht auf dem Boden von Arbeitslosigkeit, Armut, Prekarität, sozialem Ausschluss und fehlenden Zukunftsperspektiven besonders gut. Auch die wirksame Erhöhung der Budgetansätze vieler EU-Staaten für Entwicklungszusammenarbeit wäre eine dringende Maßnahme, um dem radikalen Islamismus den existenziellen Nährboden zu entziehen.
Alle genannten Maßnahmen verlangen eine angemessene und sachliche Haltung der demokratischen Mitte innerhalb unserer Gesellschaft. Ein medial aufgebauschter Alarmismus ist ebenso unangemessen wie die Verharmlosung der islamistischen Bedrohung. Hassprediger, Sympathisanten und Schönredner der islamistischen Bedrohung sind abzulehnen, die tolerante und dialogführende Gesellschaft zu unterstützen und zu fördern.
Auf dieser Grundlage stehen die unterzeichnenden Organisationen für die Umset-zung von Bildungs- und Präventionsmaßnahmen zum Thema „radikaler Islamismus“ und damit verknüpften Themen in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich zur Verfügung.
Afro-Asiatisches Institut bietet u.a. Workshops zu kulturellen Themen (Länder-schwerpunkte), Religion und Dialog für SchülerInnen und außerschulische Gruppen durch internationale und entsprechend ausgebildete ReferentInnen des AAI
Arbeitsschwerpunkt ComUnity Spirit zur Förderung des interreligiösen Netzwerkes in Graz (Stärkung der Zusammenarbeit der einzelnen Religionsgemeinschaften, Grazer Erklärung, Lobby- und Friedensarbeit auf lokaler Ebene, Zusammenarbeit mit der Stadt Graz und dem Integrationsstaatssekretariat)
www.aai-graz.at
ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus ist eine überparteiliche Fachstelle für Gewaltprävention, Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsbildung in steirischen Schulen, Gemeinden, Jugend-, Sozial- und Bildungseinrichtungen. Kerntätigkeiten sind Beratung, Seminare und Workshops sowie Entwicklung und Umsetzung von Projekten zu den ARGE-Themen.
www.argejugend.at
Das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC) koordiniert seit 15 Jahren den Menschenrechtsstadtprozess der Stadt Graz, ist Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates, bildet Justiz, Polizei, Verwaltung und Lehrpersonal in Menschenrechte aus und fort und führt für die Europäische Grundrechteagentur Forschung zu Menschenrechten durch.
www.etc-graz.at
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark ist eine Erstanlauf-, Clearing-, Bera-tungs- und Monitoringstelle und steht allen in der Steiermark lebenden Menschen, Institutionen und Organisationen, die in der Nichtdiskriminierungsarbeit tätig sind (NetzwerkpartnerInnen), sowie VerantwortungsträgerInnen in Politik und Verwaltung zur Verfügung.
www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at
Islamische Religionsgemeinde Steiermark
Josef-Hubergasse 9
8020 Graz
0664/5122624