Schluss mit der Diskriminierung von homosexuellen Männern beim Blutspenden
Offener Brief an den Gesundheitsminister
Dr. Alois Stöger
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Dieser Brief ergeht u.a. auch an:
- Dr. Werner Kerschbaum, Generalsekretär Österreichisches Rotes Kreuz
- Univ.-Prof. DDr. Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichisches Rotes Kreuz
- Dr. Eva Menichetti, Medizinische Leiterin der Blutspendezentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- Chefredakteurinnen und Chefredakteure aller österreichischen Medien
Sehr geehrter Herr Dr. Stöger!
Wir, die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, forden zum wiederholten Mal und nun aus aktuellem Anlass per offenem Brief auf:
Schluss mit der Diskriminierung von homosexuellen Männern beim Blutspenden
Männer, die Sex mit einem anderen Mann hatten – und das egal ob geschützt oder ungeschützt – sind in Österreich vom Blutspenden ausgeschlossen. Wir als Antidiskriminierungsstelle Steiermark sehen dies seit längerem als eine Diskriminierung von homosexuellen Männern, die mit dem Spenden ihres Blutes einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten wollen – vor allem in den Sommermonaten, in denen die Blutreserven des Roten Kreuzes stets ein kritisch niedriges Niveau erreichen.
Bereits vor mehr als einem Jahr (19. Juni 2013) haben wir unter anderen Gesundheitsminister Alois Stöger in einem offiziellen Schreiben darüber informiert und darauf hingewiesen, dass die von uns als diskriminierend gesehene Verordnung einer Anpassung bedarf. Leider blieben alle unsere Anfragen bis zum heutigen Datum unbeantwortet.
Nun bestätigt auch ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Männer) und der sexuellen Orientierung (Homosexualität oder Bisexualität). Ein Mann, der einmal in seinem Leben oder gelegentlich eine geschützte homosexuelle Beziehung hatte, wird einem heterosexuellen Mann gegenüber schlechter gestellt. Ein auch für Österreich bindendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in den kommenden Monaten folgen.
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister!
Bitte warten Sie nicht ab, bis Österreich rechtlich angewiesen wird, diese Diskriminierung aufzuheben. Zahlreiche Länder der EU sind hier schon wesentlich weiter – wie zum Beispiel Italien, Spanien, Portugal, Polen. Die gesetzliche Änderung in Österreich bedarf nur einer kleinen Ergänzung des § 3 der Blutspendeverordnung.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Grabovac, Leiterin Antidiskriminierungsstelle Steiermark
Rechtliche Zusammenfassung:
Der Ausschluss ist nicht vereinbar mit der Richtlinie 2004/33. Die bloße Tatsache, dass ein Mann eine sexuelle Beziehung mit einem anderen Mann hatte oder hat, stellt kein Sexualverhalten im Sinn der Richtlinie dar, das es rechtfertigen würde, den Betreffenden dauerhaft vom Blutspenden auszuschließen. Alleiniges Kriterium für einen Ausschluss dürfe nur ein individuelles und konkretes Risikoverhalten für eine hohe Ansteckungsgefahr mit HIV sein. (Az. C-528/13)
In Österreich besteht ebenso ein generelles Blutspendeverbot für homosexuelle Männer. Im SpenderInnenfragebogen muss man als männlicher Spender angeben, ob man schon einmal Sex mit einem anderen Mann gehabt hat. Fällt die Beantwortung positiv aus, wird man als Spender automatisch ausgeschlossen und das lebenslang.
Die Kommission weist in der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage, darauf hin, dass „Sexualverhalten“ nicht mit „sexueller Ausrichtung“ gleichzusetzen ist.2
Die in Österreich im Spendefragebogen gestellte Frage „Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?“ stellt ausschließlich auf die sexuelle Orientierung ab. Demnach sind Männer, die Sex mit einem anderen Mann hatten, unabhängig von ihrem individuellen Sexualverhalten, vom Blutspenden ausgeschlossen. Durch eine europarechtskonforme Änderung der BSV wäre es dem Roten Kreuz nicht mehr möglich, eine solch diskriminierende Fragestellung zu verwenden. In einer vom Gesundheitsminister Stöger verfassten Stellungnahme3 zu einer Parlamentarischen Anfrage, betreffend der Thematik, fand ein Begutachtungsentwurf zur Änderung Erwähnung. Durch diesen von Gesundheitsminister in Auftrag gegebenen Entwurf sollte ein §3a in die BSV eingefügt werden:
§ 3a. Bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und deren Dokumentation sowie der diesbezüglichen Aufklärung und Information dürfen keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden.
Da diese Stellungnahme aus dem Jahr 2010 stammt und noch keine gesetzlichen Änderungen vorgenommen wurden, fragte die Antidiskriminierungsstelle Steiermark beim Gesundheitsminister am 19.06.2013 per Interventionsschreiben nach, warum es bis zum heutigen Tag zu keiner Novellierung gekommen ist.
Wer als homosexueller Mann in Europa von der Blutspende ausgeschlossen ist, derselben aber einen ethischen Wert zuschreibt, zu dem er selbst beitragen möchte, befindet sich in einer Lage der Fixierung als „Risikoperson“ und Abwertung durch Dritte. Oder er reist in eine der wenigen Länder in Europa, wo er die Abwertung nicht systematisch erfahren muss. Freilich ist dabei die eigene Ehrlichkeit vorausgesetzt. Solche Länder sind gegenwärtig Italien, Spanien, Portugal, Polen, wo die Regel gilt: Männer, die mit Männern Sex hatten, dürfen Blut spenden. In anderen europäischen Ländern – Großbritannien, Schweden, Finnland, Tschechien, Ungarn – gilt bei Bejahung der Frage nach Sex mit Männern (als Mann) eine gewisse Sperrfrist – von einem halben bis zu einem Jahr – aber keine endgültige lebenslange Sperre.
Empfehlung aus Polen:4
Fragestellung: Personen, egal welcher sexuellen Orientierung und sexueller Aktivität ist es erlaubt, Blut zu spenden, wenn sie davon überzeugt sind, dass ihr Sexualverhalten sicher ist, insofern sie nicht sexuell übertragbaren Krankheiten ausgesetzt sind. Das betrifft ungeschütztes Sexualverhalten mit nicht-vertrauten Personen, unbenommen der sexuellen Orientierung.
1. Pressemitteilung Nr. 111/14, Gerichtshof der Europäischen Union,
Luxemburg, 17.07.2014 unter www.curia.europa.eu
2. Vgl Antwort von Kommissar Dalli, im Namen der Kommission,
E-006484/2011, ABl C 128 E.
3. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_05879/fname_194522.pdf
4. http://en.wikipedia.org/wiki/Men_who_have_sex_with_men_blood_donor_controversy#cite%20ref-38