Nach „Kuss-Vorfall“ im Café Prückel Antidiskriminierungsstelle Steiermark: „Gesetzesnovelle zur Gleichbehandlung ist längst überfällig“
Durch „veraltetes“ Gesetz fehlt bei mehr als der Hälfte aller Diskriminierungsfälle die gesetzliche Handhabe.
Der „Kuss-Vorfall“ im Café Prückel, bei dem ein küssendes gleichgeschlechtliches Paar aus dem Lokal verwiesen wurde, hat die Diskussion um eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wieder neu entflammt. Die Statistik der Antidiskriminierungsstelle Steiermark macht nun deutlich wie notwendig dieser gesetzliche Schritt wäre. „Das, was hier in Wien passiert ist, ist alles andere als ein Einzelfall“, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Von Diskriminierung aufgrund des Alters bis hin zur Diskriminierung aufgrund der Religion - mehr als die Hälfte aller Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark betreffen die gesetzlich nicht geschützten Bereiche außerhalb der Arbeitswelt. Genau 53 Prozent aller Anfragen sind es in der jüngsten Jahresstatistik der Antidiskriminierungsstelle Steiermark aus dem Jahr 2013. „Da geht es zum Beispiel darum, dass Banken älteren Menschen einen Überziehungsrahmen verweigern oder Menschen aufgrund ihrer Religion eine Wohnung nicht mieten dürfen. Aus diesem Grund ist die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes längst überfällig“, so Grabovac.
Der „Kuss-Vorfall“ im Café Prückel, bei dem ein küssendes gleichgeschlechtliches Paar aus dem Lokal verwiesen wurde, hat die Diskussion um eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wieder neu entflammt. Die Statistik der Antidiskriminierungsstelle Steiermark macht nun deutlich wie notwendig dieser gesetzliche Schritt wäre. „Das, was hier in Wien passiert ist, ist alles andere als ein Einzelfall“, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Von Diskriminierung aufgrund des Alters bis hin zur Diskriminierung aufgrund der Religion - mehr als die Hälfte aller Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark betreffen die gesetzlich nicht geschützten Bereiche außerhalb der Arbeitswelt. Genau 53 Prozent aller Anfragen sind es in der jüngsten Jahresstatistik der Antidiskriminierungsstelle Steiermark aus dem Jahr 2013. „Da geht es zum Beispiel darum, dass Banken älteren Menschen einen Überziehungsrahmen verweigern oder Menschen aufgrund ihrer Religion eine Wohnung nicht mieten dürfen. Aus diesem Grund ist die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes längst überfällig“, so Grabovac.